Читать книгу Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren - Kai Müller - Страница 26

IV. Die Verfahrensbeteiligten

Оглавление

Verfahrensbeteiligter ist, wer durch eigene Willenserklärungen gestaltend als Prozesssubjekt am Verfahren mitwirkt.55 Nicht zu den Verfahrensbeteiligten zählen daher Zeugen und Sachverständige. Auch das Gericht ist, wie bereits erklärt, nicht Verfahrensbeteiligter in diesem Sinne. Zu den hier interessierenden Verfahrensbeteiligten zählen die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und sein Verteidiger sowie der Nebenkläger, da der Polizeibeamte vor Gericht als Zeuge von diesen Beteiligten vernommen bzw. befragt wird. Die meisten Konflikte treten dabei zwischen dem polizeilichen Zeugen und dem Strafverteidiger auf. Diesem Themenkomplex ist ein eigenes Kapitel gewidmet,56 so dass hier zunächst nur die anderen genannten Verfahrensbeteiligten dargestellt werden.

Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren

Подняться наверх