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• Aristoteles

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Noch deutlicher spricht sich Aristoteles gegen die Selbsttötung aus. Er sieht den Selbstmord durch das Gesetz der Polis16 verboten: „Recht in einem Sinne ist, was vom Gesetze in Bezug auf jede einzelne Tugend geboten ist. Nun gebietet das Gesetz aber zum Beispiel nicht, sich selbst zu tödten; was es aber nicht zu tödten gebietet, das zu tödten verbietet es.“ 17

Er spricht auch über die entsprechende Bestrafung, den Verlust von Ansehen und Ehre: „Er leidet ja freiwillig, und niemand leidet freiwillig Unrecht. Darum straft ihn auch die Obrigkeit und haftet dem Selbstmörder, als einem Menschen, der sich am gemeinen Wesen versündigt hat, eine Makel an.“ 18

Der „Selbstmörder“, so Aristoteles, verletzt durch seine Tat seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Somit sei es verantwortungslos, sich selbst zu töten. Und die Gesellschaft habe das Recht, mit schärfsten Strafen zu reagieren.

An anderer Stelle wertet Aristoteles den Selbstmord als Anzeichen von Weichlichkeit. Dann, wenn der Selbstmörder durch seine Tat den Übeln des Lebens fliehen will. Er rät „dem Feigling“ dazu, sich der Tugend der Tapferkeit zuzuwenden, anstatt sein Wohl im Tod zu suchen.

Nach Aristoteles kann es keine guten Gründe geben, sich das Leben zu nehmen.

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