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1.3Umsetzung der Reform

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Nach den Vorgaben des Wiener Zielplans wurde 1979 das Gemeindegebiet in acht psychosoziale Regionen unterteilt, wobei jeder Region mit einer Einwohnerzahl von durchschnittlich 200.000 Einwohnern eine psychiatrische Abteilung und eine psychosoziale ambulante Versorgungseinrichtung (vom Kuratorium für psychosoziale Dienste) zugeteilt wurde. Die ambulante Versorgung und die stationären Aufnahmen richteten sich dann nach der behördlichen Meldung in einem Bezirk. In den übrigen Bundesländern kam es erst viele Jahre später zu entsprechenden Umsetzungen.

Grundlagen der Psychiatrie

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