Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 100
2.5 Der Anspruch des Verkäufers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache
ОглавлениеWenn der Verkäufer durch eine Ersatzlieferung mangelfrei nacherfüllt, hat er nach §§ 439 V, 346-348 Anspruch auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und auf Ersatz der Nutzungen, die der Käufer während seiner Besitzzeit aus der mangelhaften Sache gezogen hat. Eine Ausnahme macht der Verbrauchsgüterkauf: Nach § 475 III 1 schuldet der Verbraucher keinen Nutzungsersatz[97].