Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 108
2. Die Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts und des Rücktritts 2.1 Ein Gestaltungsrecht
ОглавлениеDas Rücktrittsrecht des Käufers nach § 437 Nr. 2 ist ein Gestaltungsrecht, das der Käufer nach §§ 349, 130 I 1 durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausübt, denn die Rücktrittsregeln der §§ 346 ff. gelten nicht nur für das vertragliche, sondern direkt auch für das gesetzliche Rücktrittsrecht (RN 1500 ff.).
Das Rücktrittsrecht ist nach § 351 unteilbar: Mehrere Käufer können nur gemeinsam zurücktreten und nur allen Verkäufern gegenüber.