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1. Die Entstehung des BGB

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Das BGB ist nach zwanzigjähriger Vorarbeit am 18.8.1896 verkündet worden und am 1.1.1900 in Kraft getreten. Heute ist es Bundesrecht (Art. 123 I, 125 Nr. 1 GG). Dem Deutschen Reich von 1871 brachte es die Rechtseinheit im bürgerlichen Recht und beendete eine jahrhundertelange Rechtszersplitterung in den deutschen Landen.

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

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