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39. Valerias Verweigerung der Ehe mit Maximin.

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Da er für seine Ausschweifung kein anderes Gesetz kannte, als jedes Gelüste für erlaubt zu halten, so legte er sich auch gegen die Kaiserin, die er jüngst noch Mutter genannt hatte, keine Schranken auf. Nach dem Ableben des Galerius war zu ihm Valeria gekommen. Sie glaubte, auf seinem Gebiete sicherer weilen zu können, vor allem deshalb, weil er eine Gattin hatte. Aber im ruchlosen Ungeheuer entbrannte sofort die Leidenschaft. Noch war die Frau in schwarzen Gewändern, da die Zeit der Trauer noch nicht vorüber war. Durch Gesandte, die er ihr entgegenschickte, bat Maximin um ihre Hand; im Falle der Erhörung werde er seine Gattin verstoßen. Die Kaiserin gab freimütig die Antwort, die sie allein geben konnte: Fürs erste könne sie jetzt in ihrem Trauergewande nicht über Vermählung verhandeln, wo die Asche ihres Gemahls, seines Vaters, noch warm sei; sodann handle er wider Ehre und Pflicht, wenn er eine ihm treu ergebene Gattin verstoße, um wohl auch ihr einst das gleiche zu tun; endlich sei es nicht statthaft, daß eine Frau von ihrem Namen und Rang gegen Sitte und Vorgang in eine zweite Verbindung sich einlasse. Die kühne Antwort wird dem Maximin hinterbracht. Seine Leidenschaft verwandelt sich in Zorn und Wut. Sogleich erklärt er die Frau in Acht, raubt ihre Güter, nimmt ihr das Gefolge und läßt die Kämmerer zu Tode foltern. Sie selbst verweist er samt ihrer Mutter in die Verbannung, aber nicht an einen bestimmten Ort, sondern mit Hohn verscheucht er sie unversehens bald dahin, bald dorthin. Ihre Freundinnen läßt er unter Andichtung des Ehebruches verurteilen.

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