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34. „Das Toleranzedikt von Nikomedien.“

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30. April 311. „Unter den übrigen Anordnungen, die wir immer zu Nutz und Frommen des Gemeinwesens treffen, waren wir bisher willens gewesen, im Einklang mit den alten Gesetzen und der staatlichen Verfassung der Römer alles zu ordnen und auch dafür Sorge zu tragen, daß auch die Christen, welche die Religion ihrer Väter verlassen hatten, zu vernünftiger Gesinnung zurückkehrten. Denn aus irgendeinem Grunde hatte eben diese Christen ein solcher Eigenwille erfaßt und solche Torheit ergriffen, daß sie nicht den Einrichtungen der Alten folgten, die vielleicht ihre eigenen Vorfahren zuerst eingeführt hatten, sondern sich nach eigenem Gutdünken und Belieben Gesetze zur Beobachtung schufen und in verschiedenen Gegenden verschiedene Bevölkerungen zu einer Gemeinschaft vereinigten. Nachdem dann von uns der Befehl ergangen war, zu den Einrichtungen der Alten zurückzukehren, sind viele in Anklagen auf Leben und Tod verwickelt, viele auch von Haus und Herd verscheucht worden51. Und da die meisten auf ihrem Vorsatze verharrten und wir sahen, daß sie weder den Göttern den gebührenden Dienst und die schuldige Verehrung erwiesen, noch auch den Gott der Christen verehrten, so haben wir in Anbetracht unserer mildesten Schonung und im Hinblick auf unsere immerwährende Gepflogenheit, allen Menschen Verzeihung zu gewähren, diese unsere bereitwilligste Nachsicht auch auf die Christen ausdehnen zu müssen geglaubt, so daß sie von neuem Christen sein und ihre Versammlungsstätten wieder herstellen dürfen, jedoch so, daß sie nichts wider die öffentliche Ordnung unternehmen. Durch ein anderes Schreiben werden wir den Gerichtsbeamten Anweisung geben, welches Verfahren sie einzuhalten haben. Daher wird es auf Grund dieser unserer Nachsicht Aufgabe der Christen sein, zu ihrem Gott zu beten für unsere Wohlfahrt, für die Wohlfahrt des Staates und ihre eigene, auf daß nach jeder Richtung hin das Gemeinwesen vor Schaden bewahrt bleibe und sie sorglos auf ihren Wohnsitzen leben können.“

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