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21. Grausamkeit des Galerius.

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Nach Erlangung der höchsten Gewalt richtete Galerius nunmehr sein Augenmerk auf die Mißhandlung des Erdkreises, der ihm nun offen stand. Nach dem Siege über die Perser, die den Brauch und die Sitte haben, sich dem Dienste ihrer Könige als Leibeigene zu widmen, während die Könige ihr Volk als Hörige behandeln, wollte der Ruchlose diese Sitte auch in die römische Welt einführen und pflegte sie von jener Zeit des Sieges an ohne jegliche Scheu zu loben. Und weil er dies nicht offen befehlen konnte, so richtete er sein Handeln darauf ein, dem Volke auch seinerseits die Freiheit zu entreißen. Vor allem hob er die Ehrenrechte auf. Er ließ der Folterung nicht bloß die Ratsherren der Flecken unterwerfen, sondern auch die Vornehmsten der Städte, Männer, die mit „vortrefflich“ (gregius) und „vollkommenst“ (perfectissimus) angeredet wurden, und das noch dazu in geringfügigen und bürgerlichen Streitsachen. Schienen sie todeswürdig, so standen Kreuze aufgerichtet. Für mindere Vergehen lagen Ketten bereit. Edle und vornehme Familienmütter wurden ins Frauenhaus geschleppt. Wer zu Ruten verurteilt war, für den standen in der Rüstkammer vier Pfähle eingerammt, wie sie sonst nie zur Ausspannung eines Sklaven verwendet wurden. Und was soll ich erst von seiner Kurzweil und Ergötzung sagen? Er hatte Bären, die ihm an Wildheit und Größe ganz ähnlich waren. Diese hatte er während der ganzen Zeit seiner Herrschaft ausgesucht. So oft er sich nun ergötzen wollte, ließ er einen der Bären mit Namen herbeischaffen. Diesen warf man dann Menschen vor, nicht um sie völlig zu verschlingen, sondern um ihnen das Blut auszuschlürfen. Und wenn ihnen die Gliedmaßen auseinandergerissen wurden, so konnte er aufs Vergnüglichste lachen, und nie speiste er zu Abend ohne Menschenblut. Wer nicht Rang und Würde hatte, dem diente zur Strafe das Feuer. Diese Art der Todesstrafe hatte er zuerst wider die Christen gestattet, indem er durch Gesetze verordnete, daß sie nach der Folterung in langsamem Feuer verbrannt würden. Wenn sie dann an Pfähle gebunden waren, so wurde ihnen zuerst unter den Füßen gelindes Feuer angelegt, und zwar für so lange, bis die Haut der Sohlen vor Hitze zusammenschrumpfte und sich von den Knochen löste. Dann wurden ihnen Fackeln, die man ab und zu anzündete und auslöschte, an alle Glieder gehalten, damit ja kein Plätzchen am Leibe unversehrt blieb. Und inzwischen übergoß man ihnen das Antlitz mit frischem Wasser und bespülte den Mund mit Flüssigkeit, damit nicht der Schlund vor Trockenheit verlechze und das Veratmen zu schnell herbeigeführt würde. Dies trat erst spät ein, wenn während vieler Stunden des Tages die ganze Haut allmählich versengt war und die Kraft des Feuers ins Innerste der edleren Teile drang. Dann wurde ein Scheiterhaufen errichtet und die verbrannten Leiber wieder verbrannt. Die Gebeine wurden zusammengelesen und in die Flüsse oder ins Meer geworfen36.

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