Читать книгу Die (echten) Briefe v.J. 440-450 - Leo der Große - Страница 10
5. Brief des Papstes Leo an die Metropolitanbischöfe Illyriens. 75
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*1. Unerlaubte, den Canones zuwiderlaufende Versuche werden in kluger Weise durch Ermahnungen verhindert.
2. Der Papst überträgt seine Stellvertretung in Illyrien dem Anastasius von Thessalonich nach der Gewohnheit seiner Vorgänger.
3. Er befiehlt, dass zweimal Verheiratete, Männer von Witwen oder Verstoßenen vom Priestertume den Canones gemäß ausgeschlossen werden.
4. So wie die Provincialbischöfe an die Metropoliten gewiesen sind, so seien die Metropoliten an den Exarchen und Vicarius gewiesen.
5. Diesen stehe es zu, die Metropoliten zu ordinieren und über den Zustand derProvinzen an den apostolischen Stuhl zu berichten.
Text
Den geliebtesten Brüdern, den Metropoliten Illyriens (sendet) Leo (seinen Gruß).
1. Cap. Jede heilsame Ermahnung, welche, wie wir glauben, aus Antrieb des Herrn ergeht, gedeiht dem Ermahnenden und dem Ermahnten zum Lohne und ergreisen wir deshalb gerne eine solche Gelegenheit, weil wir uns beeifern, unserm Gott nicht nur durch unsere, sondern auch durch die Handlungen aller unserer Brüder und Mitbischöfe zu gefallen. Denn uns gereicht es zum Verdienste, wenn die Kirchen so regiert werden, dass alle Klagen ausgeschlossen bleiben. Deshalb sei euerer Liebe, teuerste Brüder, süß und angenehm die Vorschrift, welche, wie ihr wohl wisset, aus der Autorität des apostolischen Stuhles, unter Wahrung der Liebe, fließt; glaubt auch nicht, dass euch irgend ein Recht geschmälert wird, wenn ihr erkennt, dass für die Zukunft und Gegenwart verhütet werde, dass unerlaubten Anmaßungen eine Möglichkeit gelassen werde. Denn es ist vorsichtiger, Übergriffen entgegenzutreten, bevor sie versucht werden, als schon geschehene zu strafen.
2. Cap. Weil sich aber unsere Sorge über alle Kirchen erstreckt , wie dies von uns der Herr fordert, welcher dem seligsten Apostel Petrus als Lohn für seinen Glauben den Primat der apostolischen Würde übertrug, indem er die ganze Kirche auf die Festigkeit seines Fundamentes baute, deshalb teilen wir die uns obliegende Pflicht der Sorgen mit denjenigen, welche mit uns durch die Liebe der Amtsgenossenschaft verbunden sind. Unsere Stellvertretung also übertrugen wir unserem Bruder und Mitbischofe Anastasius, indem wir dem Beispiele jener folgten, deren Andenken wir ehren müssen, und befahlen ihm, darüber zu wachen, dass von niemand etwas Unerlaubtes gewagt werde; ihm möge, dazu ermahnen wir euch, euere Liebe in dem, was die kirchliche Disziplin betrifft, gehorchen. Denn es wird nicht so sehr ihm Gehorsam geleistet werden als uns, da bekanntlich wir ihn mit dieser Stellung in jenen Provinzen betrauten.
3. Cap. Wir wollen nämlich für den Herrn solche Priester haben, welche alle von den kirchlichen Canones bestimmten Eigenschaften besitzen: dass die Bischöfe, Priester und Diakonen „Männer einer Frau“ 76 seien, nach dem Ausspruche des seligen Apostels, und diese nach den Vorschriften des Gesetzes77 als Jungfrau heirateten, nicht als Witwe oder Verstoßene, wie es das geschriebene Gesetz bezeugt. Auch glaube niemand, er könne zum Priestertum gelangen, wenn er nach dem Tode der Frau, welche er vor der Taufe hatte, hernach, da er durch die Taufgnade erneuert worden, eine zweite geheiratet hat, weil in Taufe (zwar) Sünden getilgt werden, nicht die Zahl der Frauen gelöscht wird. Er wird dies so wenig als Entschuldigung für sich geltend machen können, als er sich als Vater der ihm vor der Taufe geborenen Kinder verleugnen kann. Auch kann ja die nach der Vorschrift des Gesetzes geehelichte Frau nicht unter die in der Taufe getilgten Sünden gerechnet werden.
4. Cap. Jeder, der zur Synode berufen worden, komme bereitwillig und entziehe sich nicht der Versammlung, in welcher, wie er weiß, Gott betreffende Angelegenheiten behandelt werden sollen. . . . 78 Was immer für Prozesse, wie es zu geschehen pflegt, unter den Mitbischöfen sich ergeben, sollen der Untersuchung desjenigen vorbehalten werden, welchem wir unsere Stellvertretung übertrugen, damit unter seinem Vorsitze in der Furcht Gottes aller Zweifel behoben werde. Nichts soll gegen diese unsere Anordnungen zu seiner oder unserer Beleidigung gefrevelt werden. Durch seinen Bericht soll uns bekannt gegeben werden, wenn etwas an uns zu berichten ist; denn wir wollen, dass ihr ebenso ihn angeht, wie euch die Bischöfe euerer Provinzen. Die also von dem ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen wünschen, mögen nicht darnach trachten, die durch die Autorität des apostolischen Stuhles eingeräumten Befugnisse durch ihre Hartnäckigkeit zu schmälern.
5. Cap. Wie aber euerer Liebe die Ordination der Bischöfe der eigenen Provinz gestattet ist, so wolIen wir auch, dass ihr unsern Bruder und Mitbischof Anastasius bei der Ordination eines Bischofes zu Rate ziehet. Ihm sei, so befehlen wir, die Consecration des Metropoliten vorbehalten, damit durch seine Prüfung und Wachsamkeit, indem der Freiheit eine sichere Grenze gesetzt wird, die Ordnung der kirchlichen Disziplin in allem bewahrt werde. Er selbst aber, das möge euere Liebe erfahren, wurde den Bestimmungen der Canones gemäß durch unser Schreiben 79 ermahnt, uns fernerhin über den Zustand euerer Kirchen durch seinen Bericht in Kenntnis zu setzen, da er wissen solIe, dass es ihm von uns angerechnet werden müsse, wenn von irgend jemand gegen diese unsere Anordnungen gefehlt werden würde.
6. Cap.. Wenn sich aber wichtigere Angelegenheiten oder Appellationen ergeben, so beschlossen wir, dass dieselben unter seinem Berichte an uns geschickt werden müssen, damit sie der kirchlichen Sitte gemäß durch unsern Ausspruch entschieden werden. Damit wir aber wissen, dass ihr diesen durch meinen Sohn, den Priester Nikolaus, an euch gerichteten Brief empfangen habt, so erwidert in einem Antwortschreiben. Gegeben am 12. Januar unter dem 18. Consulate des Theodosius und dem des Albinus. 80