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4. Anmerkungen zu Geldwert und Kaufkraft

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Um die ökonomische Bedeutung einer Geldstrafe einigermaßen zu verdeutlichen, sollen einige Beispiele für Geldwert und Kaufkraft zitiert werden. Es darf jedoch dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich immer nur um grobe Richtwerte handeln kann, weil der Münzfuß je nach Ort und Zeit variierte und die Kaufkraft auch bereits in kurzen Zeitspannen starken Schwankungen unterlag.

Für das Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr. gelten in Athen folgende Normierungen:

1 Talent entspricht einem Gewicht von ca. 26 kg Silber.

Die Unterteilungen sind: 1 Talent = 60 Minen = 6000 Drachmen. Eine Drachme wurde nochmals unterteilt in 6 Obolen. Daneben bestanden noch andere Unterteilungen, diese spielen jedoch im Rahmen der Lysias-Reden keine Rolle. Gold hatte den zehn- bis zwölffachen Wert von Silber. Neben attischen waren auch persische Goldmünzen in Umlauf.

In der genannten Zeit betrug in Athen das Durchschnittseinkommen eines Handwerkers 6 bis 9 Obolen täglich, der Soldatensold 4 Obolen, der Lohn eines Tagelöhners etwa 4 Obolen.4 Dies reichte für den Unterhalt einer Kleinfamilie. Die Heliasten, für die Perikles ein Tagegeld eingeführt hatte, erhielten 3 Obolen, Mitglieder der Boulé ein Tagegeld zwischen 3 und 5 Obolen. Künstlerische Arbeit, beispielsweise der Bildhauer am Erechtheion, wurde nicht höher bewertet als handwerkliche Tätigkeit. Alle am Bau Beteiligten, auch der Architekt, erhielten 1 Drachme pro Tag.5

Ein kleines Haus konnte man in Athen in dieser Zeit für 300–400 Drachmen erwerben.6 Sokrates taxierte sein ganzes Hab und Gut einschließlich Häuschen auf etwa 500 Drachmen.7 Ein ansehnliches Stadthaus kostete 700 Drachmen.8 Der höchste Preis, der für ein Privathaus genannt wird, waren 5000 Drachmen (Rede XIX § 29).

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