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VERLESUNG DES GESETZES

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32 Ihr hört, ihr Herren, wie dieses Gesetz befiehlt, dass jemand, der einen freien Erwachsenen oder Knaben mit Gewalt schändet, mit der doppelten Strafe6 belegt wird. Schändet er aber eine Ehefrau, bei der man das Recht hat, ihn zu töten, so trifft ihn außerdem dieselbe Strafe. Also erachtete der Gesetzgeber, ihr Herren, bei denen, die Gewalt anwenden, eine geringere Strafe für angemessen als bei denen, die mit Überredung vorgehen. Diese verurteilte er zum Tode, jenen legte er doppelten Schadenersatz auf. 33 Der Gesetzgeber meinte, dass diejenigen, die mit Gewalt vorgingen, von ihren Opfern gehasst würden. Die aber Überredung anwenden, würden dermaßen die Seelen ihrer Opfer verderben, dass sie sich die Frauen anderer Männer geneigter machten, als sie es selbst den Ehemännern gegenüber seien. Sie brächten das ganze Haus unter ihre Kontrolle, und es sei nicht mehr klar, von wem die Kinder abstammten, vom Ehemann oder vom Ehebrecher. Daher bestimmte der Gesetzgeber die Todesstrafe für sie. 34 Also haben mich, ihr Herren, die Gesetze nicht nur von aller Schuld freigesprochen, sondern mich geradezu aufgefordert, diese Bestrafung vorzunehmen. An euch liegt es nun zu entscheiden, ob diese Gesetze gültig sind, oder ob sie nichts wert sein sollen. 35 Meiner Meinung nach geben sich alle Staaten deswegen Gesetze, damit man sich in allen Fällen, die unklar sind, auf diese berufen und fragen kann, was zu tun sei. Die Gesetze befehlen ferner den Gekränkten in Fällen wie diesem, eine solche Strafe zu vollziehen. 36 Ich fordere euch auf, dass ihr euch zu derselben Meinung bekennt. Andernfalls werdet ihr Ehebrechern in solchem Maße Straflosigkeit zugestehen, dass ihr auch die Diebe ermuntert, sich als Ehebrecher zu bezichtigen. Denn dann wissen sie, dass niemand ihnen etwas anhaben kann wenn sie dies als Grund angeben, warum sie in fremde Häuser eingedrungen sind. Alle werden dann wissen, dass die Gesetze für Ehebruch sehr lasch sind, dass man aber euren Stimmstein fürchten muss, denn dieser wird zur Hauptsache bei allen Angelegenheiten der Stadt.

37 Bedenkt aber auch folgendes, ihr Herren: Meine Ankläger behaupten, ich hätte an jenem Tag meiner Dienerin befohlen, den jungen Mann herbeizuholen. Nun meine ich zwar, ihr Herren, im Recht zu sein, wenn ich auf jedwede Art den Verführer meiner Frau zu fassen kriegen möchte. 38 Wenn ich ja nur wegen einer Worttändelei den Auftrag gegeben hätte, ihn zu holen, und wenn nichts geschehen wäre, dann wäre ich im Unrecht. Wenn ich aber, nachdem schon alles geschehen war, und nachdem er oftmals in mein Haus gekommen war, versucht hätte, ihn – wie auch immer – zu fassen, da würde ich meinen, vernünftig gehandelt zu haben. 39 Seht aber, dass sie auch in diesem Punkt lügen. Das könnt ihr leicht aus dem folgenden erkennen: Wie ich bereits zuvor sagte, ihr Herren, war Sostratos mein guter Freund. Er begegnete mir, als er bei Sonnenuntergang vom Feld kam, und aß bei mir. Nachdem er satt war, ging er weg. 40 Bedenkt nun als erstes, ihr Herren: Wenn ich in jener Nacht dem Eratosthenes hätte auflauern wollen, was war da wohl besser, anderswo zu essen, oder meinen Gast zu mir mitzunehmen? Im letzteren Fall hätte es der Kerl doch weniger gewagt, mein Haus zu betreten. Wie scheint es euch ferner, dass ich meinen Tischgenossen gehen ließ und allein und ohne Hilfe zurückblieb, wo ich ihn doch hätte auffordern können zu bleiben, um mit mir gemeinsam den Ehebrecher zu bestrafen? 41 Schließlich, ihr Herren, meint ihr nicht, ich hätte schon bei Tag nach meinen Bekannten schicken und sie auffordern können, sich im Haus eines meiner Freunde ganz in der Nähe zu versammeln? Das wäre doch besser gewesen, als zu warten, bis ich es bemerkt hatte, und dann in der Nacht herumzurennen, nicht wissend, wen ich zu Hause antreffen würde und wen nicht. So kam ich zu Harmodios und noch zu diesem und jenem, die gar nicht in der Stadt waren (ich wusste es ja nicht), andere traf ich nicht bei sich zu Hause an. Die aber, die ich mitnehmen konnte, brachte ich mit. 42 Wenn ich es vorher gewusst hätte, meint ihr nicht, ich hätte Diener versammelt und es meinen Freunden mitgeteilt, um selbst möglichst gesichert hineinzugehen? (Wusste ich denn, ob jener eine Waffe hatte?) So hätte ich vor möglichst vielen Zeugen meine Rache vollziehen können. Ich ahnte aber nicht, was in jener Nacht geschehen würde, und so nahm ich mit, wen ich gerade traf. Meine Zeugen hierfür sollen vortreten!

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