Читать книгу Unternehmensnachfolge - Manzur Esskandari - Страница 38
bb) Ertragsnießbrauch am Unternehmen
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Wird dem Vermächtnisnehmer ein schlichter Ertragsnießbrauch am einzelkaufmännischen Unternehmen zugewandt, erlangt er zwar ein dingliches Nießbrauchsrecht an den einzelnen Gegenständen des Einzelunternehmens (gegebenenfalls entsprechend seiner Quote), der Nießbrauch ist jedoch nur auf den Ertrag gerichtet.[141] Zur Bestellung des Nießbrauchs vgl. oben Rn. 112. Die Unternehmensführung obliegt ausschließlich dem Erben, der auch den unmittelbaren Besitz an den Gegenständen des Unternehmens behält. Der Vermächtnisnehmer ist von der Wirtschaftsführung ausgeschlossen. Nur der Erbe haftet folgerichtig gegenüber Gläubigern. Regelmäßig wird diese Form des Nießbrauchs nur zu einer Quote des Ertrags bestellt (Quotennießbrauch), da andernfalls für den Unternehmererben kein Leistungsanreiz bestünde.[142] Die Anordnung eines Quotennießbrauchs ist regelmäßig ein Indiz für einen schlichten Ertragsnießbrauch, da die Unternehmensführung bei einem echten Unternehmensnießbrauch nicht quotal aufgeteilt werden kann.
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Der Ertragsnießbraucher ähnelt damit einem stillen Gesellschafter, mit dem wesentlichen Unterschied, dass der Ertragsnießbraucher an allen Gegenständen des Unternehmens dinglich abgesichert ist. Soll der Vermächtnisnehmer Mitunternehmer werden, i.e. kaufmännische Mitverantwortung tragen, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Erbe und Vermächtnisnehmer würden in diesem Fall das Unternehmen als GbR oder OHG fortführen.[143]
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Formulierungsbeispiel:
… erhält vermächtnisweise den lebenslangen Nießbrauch an meiner Einzelfirma …, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts …, als Ertragsnießbrauch in der Weise, dass er 25 % des vor Steuern verbleibenden Gewinns des Unternehmens erhält. Dieser Betrag soll jeweils monatlich im Voraus nach Maßgabe der letzten Jahresbilanz ausbezahlt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten soll das Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der dann als Schiedsrichter entscheidet.
Der Vermächtnisnehmer hat bei Beendigung des Nießbrauchs keinen Wertersatz für an ihn ausgeschüttete Gewinne zu leisten. Sämtliche mit der Erfüllung des Vermächtnisses anfallenden Kosten und Steuern trägt der Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis entfällt, wenn sich das Unternehmen nicht mehr in meinem Nachlass befinden sollte. Ersatzvermächtnisnehmer sind …
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Der Erblasser kann dem Nießbrauchsberechtigten auch ein Rentenwahlrecht einräumen. Die Höhe der Rente kann, sofern der Versorgungszweck des Berechtigten bestimmet ist, nach § 2156 BGB dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen werden. Die Rentenhöhe bleibt so flexibel, ohne dass eine Wertsicherung von Nöten wäre.[144]
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Formulierungsbeispiel:
Der Vermächtnisnehmer kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Unternehmer auf den Nießbrauch verzichten und stattdessen eine monatliche im Voraus zahlbare, lebenslängliche Rente verlangen. Die Höhe der Rente soll es dem Vermächtnisnehmer ermöglichen, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Der Unternehmer legt insoweit die Rente nach billigem Ermessen fest. Bei Meinungsverschiedenheiten soll das Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der dann als Schiedsrichter entscheidet.