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h) Vermächtnisweise Zuwendung eines Erwerbsrechts
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Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages sein. Die vermächtnisweise Zuwendung einer Option bzw. eines Erwerbsrechts auf ein einzelkaufmännisches Unternehmen ist daher möglich, unabhängig davon, ob dieser Vertrag für den Vermächtnisnehmer wirtschaftlich günstig ist oder nicht.[182] Rechtskonstruktiv wird das Unternehmen unter der aufschiebenden Potestativbedingung (vgl. hierzu Rn. 69) vermacht, dass der Vermächtnisnehmer sein Erwerbsrecht ausübt.[183]
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Der Erblasser kann ein Erwerbsrecht auch mittels Teilungsanordnung begründen (vgl. hierzu Rn. 213). In der unternehmerischen Praxis wird ein Erwerbsrecht regelmäßig einem Nichterben, z.B. einem Prokuristen, eingeräumt.[184] In diesem Fall scheidet eine Teilungsanordnung mangels Erbenstellung aus und es bleibt nur das Vermächtnis. Um einen Anreiz zu schaffen, das Erwerbsrecht tatsächlich auszuüben, wird der Erwerbspreis oft unter dem Verkehrswert liegen. Gewährleistungsansprüche gegen den Beschwerten hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sollten sinnigerweise ausgeschlossen werden. Sachgerecht erscheint es schließlich, dass der Erblasser für die Zeit, bis das Erwerbsrecht ausgeübt und das Vermächtnis erfüllt wurde, einen Testamentsvollstrecker mit der Führung des Unternehmens beauftragt.
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Das Erwerbsrecht ist von einer Übernahmepflicht hinsichtlich des vererbten Unternehmens zu unterscheiden. Eine entsprechende Verpflichtung zur Fortführung des Unternehmens kann der Erblasser nur mittels Auflage begründen. Die Wirkung der Auflage kann dadurch verstärkt werden, dass der Erblasser die Fortführung des Unternehmens zur auflösenden Bedingung der Erbeinsetzung erhebt.[185]
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Formulierungsbeispiel:
…, Prokurist meines einzelkaufmännischen Unternehmens …, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts …, HRA . . . ist, erhält vermächtnisweise das Recht, mein einzelkaufmännisches Unternehmen unter Fortführung der Firma zu seinem Alleineigentum zu erwerben und zwar zu folgenden Bedingungen:
… ist im Zeitpunkt meines Ablebens noch in ungekündigten Arbeits- bzw. Dienstverhältnis;
die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Buchwerten übernommen; Abschreibungen in den letzten drei Jahren vor meinem Ableben sind hinzuzurechnen;
die im Geschäft begründeten Verbindlichkeiten sind schuldbefreiend zu übernehmen, Zug um Zug gegen Übertragung der im Geschäft begründeten Forderungen;
das Umlaufvermögen wird zum Einkaufspreis übernommen.
Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
der sich hiernach ergebende Kaufpreis ist mit 5 % jährlich zu verzinsen und in fünf gleichen Raten zu bezahlen. Für den Fall, dass … das Vermächtnis nicht innerhalb von neun Monaten nach Kenntnis des Vermächtnisnehmers über das Vermächtnis schriftlich zu den vorgenannten Bedingungen angenommen haben sollte, erlischt es ersatzlos.
Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker wird bestimmt … Der Testamentsvollstrecker hat die einzige Aufgabe, mein Unternehmen bis zur Ausübung des Vermächtnisses zu führen und das Vermächtnis zu erfüllen. Für den Fall, dass … von seiner Erwerbsoption keinen Gebrauch gemacht haben sollte, hat der Testamentsvollstrecker nach seinem freien Ermessen das Unternehmen zu veräußern, zu liquidieren oder zu verpachten.