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2. Anliegen und Ziel des vorliegenden Buchs

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Die vorliegende Fallsammlung soll einen Beitrag leisten, die bestehende Lücke in der rechtswissenschaftlichen Studienliteratur zum Strafprozessrecht zu schließen. Es richtet sich sowohl an Studierende der Einführungsvorlesung zum Strafprozessrecht, die sich die rechtliche Materie erst erschließen, als auch an fortgeschrittene Studierende bei der Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung, die ein Gefühl für die Methode des strafprozessualen Rechtsgutachtens mit Blick auf die spätere Referendarausbildung bekommen möchten. Die Fallsammlung stellt einen Einstieg in die gutachterliche Fallbearbeitung im Strafprozessrecht dar. Eine Auswahl einfacher bis fortgeschrittener Aufgabenkonstellationen zu typischen strafprozessualen Fragestellungen soll dabei unterstützen, die für eine gutachterliche Fallbearbeitung notwendigen Fertigkeiten zu entwickeln und die systematischen Zusammenhänge der Regelungen der Strafprozessordnung vor dem Hintergrund der rechtsgutachterlichen Umsetzung nach und nach zu erkennen und zu verstehen. Darüber hinaus wurde das Format entwickelt, um Rechtsreferendaren bei der Entwicklung des für die Erstellung praktischer strafprozessualer Ergebnisse notwendigen systematisch-strukturierten Denkens zu unterstützen. Bei der Arbeit mit diesem Buch ist zu bedenken, dass die Fallsammlung kein Lehrbuch darstellt bzw. ein solches in keinem Fall ersetzt. Wie in allen Bereichen erfordert das erfolgreiche Erlernen einer rechtlichen Materie die ausgewogene Auseinandersetzung mit Dogmatik und Methodik. Die Sammlung ist dazu gedacht, gemeinsam mit einem theoretisch-dogmatischen Lehrwerk – auch vorlesungsbegleitend – als Lehr- und Anschauungsmaterial für die Erarbeitung des Strafprozessrechts zu dienen. Die in der Fallsammlung erörterten Fragestellungen wurden exemplarisch so gewählt, um dem Leser an die Methodik der Fallbearbeitung im Strafprozessrecht schrittweise heranzuführen und in die Lage zu versetzen, eigenständige gutachterliche Lösungen zu unbekannten strafprozessualen Aufgaben entwickeln zu können.

Klausurenkurs im Strafprozessrecht

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