Читать книгу Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer - Страница 14
b) Zur Arbeit mit diesem Buch
Оглавление5
Bei der Arbeit mit diesem Buch ist der Leser weitgehend frei, da es die unterschiedlichsten Lerntypen gibt. Eine verbindliche Lern- und Arbeitsvorgabe soll daher nicht gegeben werden; es kann allenfalls bei didaktischen Empfehlungen bleiben. Unverzichtbar bleibt aber in jedem Fall das Hinzuziehen eines Lehrbuchs. Das Buch stellt eine Zusammenstellung von 18 Fällen dar, die sich aus unterschiedlichen normativen Bereichen der Strafprozessordnung zusammensetzen. Alle Fälle können zum Bestandteil einer Prüfung gemacht werden; die Fälle sind jedoch aus didaktischen Gründen weitgehend von geringerem Umfang, sodass sie sich als strafprozessuale Zusatzfrage eigenen, nicht jedoch als eigenständige Klausur. Um das Lernen mit der Fallsammlung zu erleichtern, wurde die Darstellung um einige didaktische Hilfen ergänzt. Den eigentlichen Falllösungen stets vorangestellt sind gedankliche Vorüberlegungen, die sich mit der spezifischen Herangehensweise zur Erstellung der Lösung, der Schwerpunktsetzung und ggf. zu ähnlich gelagerten und zusammenhängenden Themenfeldern auseinandersetzen. Sie sollen dem Leser eine Hilfestellung zur Entwicklung einer gedanklichen Herangehensweise liefern. Die zu den Fällen gehörenden Lösungen wurden überwiegend als Rechtsgutachten ausgestaltet. Hierbei handelt es sich freilich stets nur um Lösungsvorschläge, die keinen Anspruch auf alleinige Richtigkeit unter Ausschluss aller anderer Lösungsmöglichkeiten für sich erheben; alternative Ansichten und Herangehensweisen sind im Rahmen korrekter Rechtsanwendung stets vertretbar. In der gutachterlichen Untersuchung sind die Prüfungspunkte als Überschriften kenntlich gemacht. Die gutachterliche Erörterung ist an den unproblematischen Punkten bewusst konzentriert gehalten; ein stoisch durchzuhaltender Gutachtenstil, der auf sämtliche noch so unproblematisch festzustellende normative Voraussetzungen rechtlicher Vorschriften eingeht, ist weder methodisch gefordert noch sachlich geboten und stellt eine analytische Fehlleistung dar (eingehend zur methodischen Problematik des Gebrauchs des Gutachtensstils Lagodny/Mansdörfer/Putzke, ZJS 2014, 157 [159 ff.]). Innerhalb der Falllösung finden sich bei didaktischer Gebotenheit Anmerkungen zu Methodik, rechtlichen Entwicklungen und vergleichbaren Problemgestaltungen. Am Ende der Falllösungen befinden sich bei didaktischer Sinnhaftigkeit weiterführende und vertiefende Lern- und Lesehinweise sowie Aufbauvorschläge als weitere Hilfestellung, um dem Leser die Möglichkeit zu eröffnen, die Tragweite der dargestellten Methodik für weitere dogmatische Felder des Strafverfahrensrechts zu erfassen.
6
Bei der Gestaltung der eigentlichen Lern- und Studienarbeit mit diesem Buch wurden dem Verwender alle Freiheiten gelassen. Die Fälle können unter Hinzuziehung von dogmatischen Lehrwerken durchgearbeitet werden. Als Lehrbuch für die umfassende Erarbeitung der dogmatischen Grundlagen zum Strafprozessrecht wird das Werk von Beulke/Swoboda empfohlen. Umgekehrt kann zur Erlangung eines Gesamtüberblicks über das Rechtsgebiet der Schwerpunkt zunächst auf die Erarbeitung der theoretischen Materie anhand eines Lehrbuchs gesetzt werden, wobei die Fallsammlung als praktischer Anwendungsleitfaden herangezogen werden kann. Schließlich können die Fälle auch nach dem Prinzip „learning by doing“ als Übungsmaterial für die eigenständige gutachterliche Fallbearbeitung herangezogen werden; hierzu wurde jedem Fall eine empfohlene Höchstbearbeitungszeit beigefügt. Schließlich kann die Fallsammlung zum reinen Erlernen der Methodik systematischer Rechtsanwendung von Lesern herangezogen werden, die bereits über umfassende dogmatische Kenntnisse des Strafprozessrechts verfügen, wie Studierende in Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung oder Rechtsreferendare. Gleich auf welchem Ausbildungsstand sich der Verwender dieser Fallsammlung befindet, sind ihre didaktischen Anwendungsmöglichkeiten zum Erwerb methodischer Fertigkeiten im Strafprozessrecht vielseitig.
Ich wünsche dem Leser bei der Erschließung eines der spannendsten Rechtsgebiete unserer Rechtsordnung viel Vergnügen und für dessen weiteren Weg viel Durchhaltevermögen und Erfolg.