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Film (Bewegtbild)

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Das vermeintlich naheliegendste Format ist das klassische Video. Mit videotauglichen Endgeräten (Mobilgeräte) werden praktisch alle Lebensbereiche gefilmt, die Demontage des Akkus beim Smartphone wird genauso wie der Wechsel des Aktivkohlefilters an der Klimaanlage des eigenen Fahrzeugs oder das Lösen einer speziellen Mathematikaufgabe filmisch dokumentiert. Genau diese ubiquitär verfügbaren Low-Budget-Produktionen zu beliebigen Themen und Problemstellungen tragen dazu bei, dass wir unser Informationsbedürfnis immer effizienter und individueller befrieden können. Die veröffentlichten Werke sind dabei mediendidaktisch (struktureller Aufbau, Dialektik etc.), inhaltlich (Fachlichkeit, Logik etc.) und gestalterisch (Auflösung, Farbgebung, Schnitt etc.) von sehr unterschiedlicher Qualität. Sie verbessern sich aber insbesondere in der Kategorie mediale bzw. technische Qualität (Auflösung etc.) mit jeder neue Gerätegeneration. Der Horrorfilm „Unsane“ von Steven Soderbergh zeigt, was hier möglich ist, wurde er doch mit Mobilgeräten in 4K-Qualität aufgenommen und lässt mit Blick auf die Qualität der Bilder keine Wünsche offen (vgl. Vahabzadeh 2018).

Bei allen Vorteilen, die das Format personalisierter On- bzw. Off-Ton-Film mit Blick auf Unterhaltungswert, Empathieeffekte und die Authentizität der Darstellung bietet, verursacht die Produktion im klassischen Filmformat im Rahmen von institutionalisierten Lehrveranstaltungen in der Schule, Hochschule oder im Unternehmen Schwierigkeiten. Zwei Problembereiche sind dabei von besonderer Bedeutung:

1. Die Rechtsfigur: Der Produzent eines Films setzt sich durch die Vergesellschaftung von Bildinhalten besonderen rechtlichen Risiken aus. Das Medium Realfilm ist dabei mit Blick auf mögliche Rechtsverstöße, z. B. Persönlichkeitsrechten der Akteur*innen oder Markenrechte, deutlich schlechter zu kontrollieren, als andere Formate, etwas das Format Dia- oder Slideshow, bei denen lediglich [41] einzelne Bilder kontrolliert werden müssen. Der Aufwand, der für den Schnitt notwendig ist, um die Rechtsfigur adäquat zu bedienen, ist erheblich. Der Umgang mit Persönlichkeitsrechten stellt im Rahmen von formalen Settings an den Lernorten Schule, Betrieb oder Bildungsstätte eine derart komplexe Herausforderung dar, dass dem Einsatz dieses Formats in Filmprojekten mit realen Akteur*innen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Dies gilt besonders, wenn der fertige Film über eine Social-Media-Plattform veröffentlicht werden soll.

Gleichwohl bietet das Medium Realfilm mit Bewegtbildern interessante Perspektiven für die Visualisierung von komplexen Zusammenhängen. Es hat sich daher bewährt, Bewegtbilder zu verwenden, die bestimmte Eigenschaften haben.

•Bewegtbilder sollten nicht direkt lokalisierbar sein. Das bedeutet, dass das Bildmaterial idealerweise keine Rückschlüsse auf den Aufnahmeort zulassen sollte, also nicht identifizierbar sein sollte, in welcher Firma bzw. Institution das Material entstanden ist.

•Das Material sollte visuell und auditiv entpersonalisiert sein. Es handelt sich dann um Stummfilme, in denen keine Personen zu sehen sind. Das Audio (personalisierter Erklärtext) kommt als Off-Ton hinzu. Die Praxis hat gezeigt, dass es erhebliche Nachteile mit sich bringen kann, wenn Lerner*innen als Akteur*innen fungieren. So konnte gezeigt werden, dass es dann häufig weniger um den Inhalt als vielmehr um die Befriedung der Wünsche einzelner Akteur*innen geht und der Erkärfilm schnell zum Unterhaltungsmedium wird. Es besteht die Gefahr, dass das didaktische Konzept zur One-Man bzw. One-Women-Show wird und anstelle eines Erklärfilms ein Performanzvideo entsteht, bei dem sich die Akteur*innen in Szene setzen. Erfahrungen mit dem didaktischen Konzept haben zudem gezeigt, dass eine visuelle Personalisierung der Produktionen ihren standardisierten Einsatz in der Lehre faktisch unmöglich macht, weil es zu kompliziert ist, die geforderten Eigenschaften zu integrieren.

2. Die Scham und der Zweifel an der Qualität des eigenen Produkts: Ein Erklärfilm ist anders als ein Plakat, eine Collage oder eine handgeschriebene Präsentationsfolie unwiderruflich mit den jeweiligen Akteur*innen verbunden. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Realfilme mit Bewegtbildern handelt, die visuell und auditiv nicht entpersonalisiert sind. Das Ich des produzierenden Subjekts wird quasi im Film mit vergesellschaftet. Das gilt besonders dann, wenn das Subjekt im Film erkennbar ist. Da der Film – insbesondere im Rahmen der Distribution – kopiert, verändert, entstellt und weiterverbreitet werden kann, kann er auch praktisch jederzeit wieder aufgerufen [42] werden, wenn er entsprechend platziert wurde. Selbst das Löschen erlöst die Darsteller*innen nicht, da niemand ausschließen kann, dass der Film nicht doch an einer anderen Stelle wieder auftauchen wird.

Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Technologien

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