Читать книгу Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner - Страница 70
(4) Folgerungen aus der Einheit der Rechtsordnung
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Hat die zu erwartende Kritik gegen die hier vertretene Auffassung sich demnach als haltlos erwiesen, darf die Darstellung jedoch an dieser Stelle nicht stehen bleiben. Um das Phänomen der Einheit der Rechtsordnung im Sinne ihrer Widerspruchslosigkeit für die weitere Untersuchung nutzbar zu machen, muss erst noch ermittelt werden, welche Folgen es für die Auslegungspraxis hat. Gefordert werden insbesondere ein einheitliches Rechtswidrigkeitsurteil, eine einheitliche Begriffsverwendung sowie die Abstimmung der Wertungen zwischen Normen bzw. Teilrechtsgebieten.[274]