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2. Kapitel Grundprinzipien eines Compliance Management SystemsII. Der Weg zu einem effektiven Compliance Management System › 5. Überwachung und Revision

5. Überwachung und Revision

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Das für Unternehmen häufig herausfordernde Element eines CMS ist die ausreichende Überwachung und Revision der Compliance-Themen.

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Überwachung bedeutet hier, dass eine zuständige Stelle in der Zentralabteilung aber auch in der lokalen Compliance-Organisation dafür zuständig ist, regelmäßig zu prüfen, ob die Vorgaben, die in den Richtlinien und Handlungsanweisungen niedergelegt sind, eingehalten werden:[1] Diskutiert die Geschäftsleitung regelmäßig Compliance-Themen in ihren Besprechungen? Sind die aktuellen Versionen der anwendbaren Richtlinien in der lokalen Gesellschaft verteilt? Haben alle neu eingestellten Mitarbeiter die wesentlichen Compliance Schulungen absolviert? Wurden alle Geschäftspartner überprüft, bevor der Vertrieb mit ihnen eine Geschäftsbeziehung einging? Wurden die entsprechenden Vertragsmuster für die Handelsvertreterverträge verwendet?[2]

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Auf Ebene der „zweiten Verteidigungslinie“ (2nd line of defense) finden die operativen Kontrollen statt. Dies ist vor allem das Betätigungsfeld der Unternehmensbereiche „Risikomanagement“, „Compliance“, „IT-Security“ etc. Die Überwachung, dass die vorhandenen Richtlinien und Handlungsanweisungen eingehalten werden, ist dabei Aufgabe der Compliance-Organisation. Die „dritte Verteidigungslinie“ (3rd line of defense) stellt als objektive und unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz die Interne Revision dar. Die Interne Revision unterstützt in dieser Funktion Unternehmensleitung, operatives Management und Überwachungsinstanzen. Sie soll der Unternehmensleitung die Gewähr dafür bieten, dass die Risiken wirksam erkannt, bewertet und gesteuert werden. Durch die Interne Revision werden insbesondere Effektivität und Effizienz der beiden vorgelagerten Verteidigungslinien bewertet. Sie bildet eine unabhängige Einheit, die nicht mit den vorgelagerten Stufen verwoben ist. Zum Aufgabenbereich der Internen Revision gehört auch die Überprüfung der Compliance-Funktion.[3] Zwischen der Internen Revision und der Compliance-Funktion sollte ein reger Austausch stattfinden, damit zum einen die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient genutzt werden und damit zum anderen die Compliance-Organisation aus den Erkenntnissen der Internen Revision ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen entwickeln kann.

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