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1.6 Das EU-Label

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Das EU-Label zum Energieverbrauch von elektrischen Haushaltsgeräten wurde 1992/93 eingeführt und gilt europaweit. Inzwischen fallen unter diese Kennzeichnungspflicht Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde (nur Backofenteil), Kühl- und Gefriergeräte, aber auch Lampen, mobile Klimageräte und Heizungspumpen. Es gibt Auskunft über den Hersteller und das Modell, den elektrischen Energie- und Wasserverbrauch, die Reinigungs- und Trockenwirkung, Wasch- und Schleuderwirkung, die Gerätegröße (Füllgröße) und den Geräuschpegel. Diese Werte beziehen sich auf ein vergleichbares Normprogramm wie z.B. bei Waschmaschinen auf eine 5 oder 6 kg-Wäsche mit „60 °C Baumwolle“. Der Buchstabe A mit der Farbe Grün steht im Label für geringen Energieverbrauch, G und Dunkelrot für sehr hohen Verbrauch. Details zur Gerätekennzeichnung finden Sie auch unter:

www.eu-label.de

Obwohl das EU-Label einige wichtige Angaben zu den Geräten nennt, ist die oft zu lesende Empfehlung „Gerätekauf mit EU-Label leicht gemacht“ zu einfach, denn

• ein Gerät der Energieeffizienzklasse A muss nicht grundsätzlich sparsam sein

• mit Gas betriebene Vergleichsgeräte werden nicht berücksichtigt

• der CO2-Ausstoß und Primärenergieverbrauch fehlen

• der Stand-by-Verbrauch fehlt

• Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) fehlen

• der Energieaufwand zur Herstellung des Gerätes fehlt (graue Energie)

Die Liste ließe sich noch weiterführen, denn Kraftwerke produzieren außer Strom für Ihr Gerät nicht nur mehr oder weniger CO2, sondern z.B. auch Atommüll. Der angegebene Energieverbrauch bezieht sich nur auf den Strom aus der Steckdose und nicht auf den wesentlich größeren Verbrauch an Primärenergie. Das Label sagt also zu wenig zur Klima- und Umweltbelastung aus. Vielleicht ließen sich elektrische Haushaltsgeräte nicht so gut verkaufen, wenn der Verbraucher über diese Punkte ebenfalls informiert würde. Zum Energiebedarf für den eigentlichen Arbeitsgang kommt vor allem bei Neugeräten oft ein Stand-by-Verbrauch dazu: Diese sind oft programmierbar, wie z.B. Wasch- oder Spülmaschinen mit Zeitvorwahl. Wenn Sie diese Funktionen nutzen und das Gerät am Ende des Arbeitsgangs nicht gleich abschalten, können erhebliche Stand-by-Verluste entstehen. In Testzeitschriften erhalten solche Geräte schon einmal eine Abwertung – im EU-Label fehlt sie.


Ein Beispiel zum Primärenergieverbrauch elektrischer und gasbeheizter Geräte: Elektrische Wärmepumpen-Wäschetrockner erhalten die Energieeffizienzklasse A, denn gegenüber anderen elektrischen Trocknern sparen sie Strom. Doch ein Gastrockner ist in jeder Hinsicht noch sparsamer.


Die Vergabe der Energieeffizienzklasse A für das elektrische Gerät ist hier irreführend. Ein ähnlicher Vergleich zwischen Elektroherd und Gasherd fällt noch deutlicher zugunsten des gasbetriebenen Geräts aus. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Geräte im EU-Label einfach zu ignorieren. Schließlich bieten auch die Autohersteller immer mehr Modelle mit Gasantrieb an, die in Prospekten und Tests zusammen mit Diesel- und Benzinfahrzeugen aufgeführt und verglichen werden.

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