Читать книгу Buchführung und Bilanz im Real Life - Matthias Hanft - Страница 10
Soll und Haben, Saldo
ОглавлениеWas ist nun dieses ominöse „Soll“ und „Haben“, von dem dauernd die Rede ist? Das ist mit einem einfachen Beispiel erklärt: Denken Sie an das gute alte Postsparbuch. Dort gab es je eine Spalte für „Einzahlungen“ und „Auszahlungen“. Ganz am Anfang stand der „Übertrag aus dem alten Sparbuch“, und hinter der letzten Eintragung der „Kontostand“.
Und ganz genauso funktioniert ein Fibu-Buchungskonto! Lediglich die Bezeichnungen unterscheiden sich: Der „Übertrag aus dem alten Sparbuch“ heißt „EB-Wert“ („EB“=Eröffnungsbilanz, siehe oben) und spiegelt den Kontostand zu Anfang des Wirtschaftsjahres wider (i.d.R. also am 1. Januar). Ihre Postsparbuch-Einzahlungen sind die „Sollbuchungen“, Ihre Abhebungen die „Habenbuchungen“. Und das resultierende Guthaben nach der letzten Eintragung ist der „Saldo“. Einfach, nicht?
Debitorenkonten (siehe Abschnitt „Personenkonten“ weiter oben) haben in der Regel einen Sollsaldo, Kreditorenkonten einen Habensaldo. Merken kann man sich das z.B. mit folgender Eselsbrücke: „Debitoren (Kunden) SOLLEN mir etwas bezahlen; bei den Kreditoren (Lieferanten) HABE ich Schulden.“
Bei den Sachkonten für die GuV (siehe entsprechender Abschnitt weiter oben) können Sie sich vielleicht merken: „Kosten SOLL ich zahlen, Erlöse HABE ich eingenommen.“
In Ausnahmefällen können alle Konten auch einen „entgegengesetzten“ Saldo aufweisen. Wenn Sie z.B. einem Lieferanten versehentlich zu viel bezahlt haben, hat das zugehörige Kreditorenkonto einen Sollsaldo (das ist dann ein „debitorischer Kreditor“); wenn Ihnen ein Kunde eine Rechnung versehentlich doppelt überweist, ist das Debitorenkonto im Haben (dieser Kunde ist dann ein „kreditorischer Debitor“); wenn Sie für irgendwelche Kosten eine Erstattung erhalten, die höher als die ursprünglichen Kosten ist, kann auch ein Kostenkonto einen Habensaldo aufweisen (und wird dann negativ ausgewiesen).
Im Prinzip steht einfach von jedem Konto der Saldo zum Bilanzstichtag an der entsprechenden Stelle in der Bilanz bzw. in der GuV. Bei den Sammelkonten für die Personenkonten gibt es allerdings eine Besonderheit, falls Sie die erwähnten debitorischen Kreditoren und/oder kreditorischen Debitoren haben: Hier ergibt sich der Saldo ja aus der Summe der Personenkonten. Wenn Sie nun einen Kunden haben, der ihnen 100 Euro schuldet (Saldo des Personenkontos also 100 Euro Soll) und einen anderen Kunden, der Ihnen versehentlich 25 Euro zu viel bezahlt hat (Personenkonto 25 Euro Haben), hat das Sammelkonto 1400 (1200) logischerweise insgesamt einen Sollsaldo von 75 Euro. Wenn Sie nun diese 75 Euro in die Bilanz drucken (auf der Aktivseite bei den „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“), verstoßen Sie gegen das Verrechnungsverbot aus § 246 Abs. 2 HGB („Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite [ … ] verrechnet werden“). Denn die 25 Euro, die Ihnen der zweite Kunde zu viel bezahlt hat, gehören zu den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ auf der Passivseite der Bilanz. Kurioserweise taucht das Konto 1400 (1200) daher zweimal in Ihrer Bilanz auf: Einmal mit 100 Euro auf der Aktivseite bei den „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und einmal mit 25 Euro auf der Passivseite bei den „Sonstigen Verbindlichkeiten“. (Umgekehrt funktioniert das mit Kreditoren natürlich genauso, also wenn Sie einem Lieferanten versehentlich zu viel bezahlt haben: Dann gehört der überzahlte Betrag zu den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ auf der Aktivseite.)
Leider gibt es nicht allzu viele Fibu-Programme der „SOHO-Klasse“ („Small Office / Home Office“), die diese Aufteilung nach Soll- und Habenseite der Sammelkonten korrekt ausweisen können (und auch an mein eigenes eBilanz-Programm können Sie keine separaten Soll- und Habensalden übergeben). Die beste Lösung ist daher, solche Posten möglichst zu vermeiden: Überweisen Sie einfach rechtzeitig vor dem 31.12. überschüssige Kundengelder wieder an die Kunden zurück (in vielen elektronischen Kontoauszügen sind die „Herkunfts-Bankverbindungen“ enthalten, so dass Sie Ihre Kunden meist noch nicht einmal nach deren Kontonummern fragen müssen). Und umgekehrt sind Sie selbst mit Ihrer Buchhaltung natürlich so fit, dass Sie selbst keinem Lieferanten zu viel überweisen … (einen Fallstrick, den Sie nicht verhindern können, gibt es allerdings trotzdem noch: Sie könnten von einem Lieferanten am 29.12. eine Gutschrift erhalten und die zugehörige Banküberweisung erst am 5.1. – dann ist das Kreditorenkonto doch wieder im Soll. Pech für Sie – so etwas kommt aber i.d.R. sehr selten vor).
Wenn Sie solche Fälle also ordnungsgemäß nach HGB ausweisen wollen und Ihre Fibu-Software das nicht automatisch kann, bleibt Ihnen nur übrig, die „Problemfälle“ zum Bilanzstichtag von Hand auf ein zweites Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonto umzubuchen und dies auf der „entgegengesetzten“ Seite der Bilanz auszuweisen (und das ganze am 1.1. des Folgejahres wieder zurückzubuchen). Sie merken schon: So etwas gehört in die Kategorie „elendes Gefummel“ – daher versucht man lieber, solche Fälle, so gut es geht, von vornherein zu vermeiden.