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2Klausur 1 Das harte Musik-Business › Fragen zur Wiederholung

Fragen zur Wiederholung

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1) Wie lautet der Obersatz zur Begründetheitsprüfung der Kündigungsschutzklage?
2) Was ist für die Reihenfolge dieser Prüfung maßgeblich?
3) Warum ist der Satz „Das Kündigungsschutzgesetz findet nach §§ 1 I, 23 I 2 KSchG Anwendung.“ nicht korrekt?
4) Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen einer Analogie!
5) Wie erfolgt die Willensbildung des Betriebsrats? Durch wen und wie wird er vertreten?
6) Welche Fehler im Anhörungsverfahren nach § 102 I BetrVG führen zur Unwirksamkeit der Kündigung? Gibt es hiervon eine Ausnahme?
7) Gehört die Kündigungsfrist zum notwendigen Unterrichtungsinhalt bei der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 I BetrVG?
8) Wie lauten die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 KSchG?
9) Erläutern Sie Inhalt und Grundlage des Prognose- und des ultima-ratio-Prinzips!
10) Welche Funktionen erfüllt eine Abmahnung? An welcher Stelle ist sie im Rahmen der Begründetheit einer Kündigungsschutzklage anzusprechen?
11) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abmahnung entbehrlich? Welche Rechtsnormen geben Anhaltspunkte hierfür?
12) Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen für die Begründung einer betrieblichen Übung!
13) Warum ist eine betriebliche Übung keine Individualabrede i.S.d. § 305b BGB?
14) Unter welchen Voraussetzungen ist eine doppelte Schriftformklausel in AGB zulässig?

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

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