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Fragen zur Wiederholung
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1) | Wie lautet der Obersatz zur Begründetheitsprüfung der Kündigungsschutzklage? |
2) | Was ist für die Reihenfolge dieser Prüfung maßgeblich? |
3) | Warum ist der Satz „Das Kündigungsschutzgesetz findet nach §§ 1 I, 23 I 2 KSchG Anwendung.“ nicht korrekt? |
4) | Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen einer Analogie! |
5) | Wie erfolgt die Willensbildung des Betriebsrats? Durch wen und wie wird er vertreten? |
6) | Welche Fehler im Anhörungsverfahren nach § 102 I BetrVG führen zur Unwirksamkeit der Kündigung? Gibt es hiervon eine Ausnahme? |
7) | Gehört die Kündigungsfrist zum notwendigen Unterrichtungsinhalt bei der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 I BetrVG? |
8) | Wie lauten die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 KSchG? |
9) | Erläutern Sie Inhalt und Grundlage des Prognose- und des ultima-ratio-Prinzips! |
10) | Welche Funktionen erfüllt eine Abmahnung? An welcher Stelle ist sie im Rahmen der Begründetheit einer Kündigungsschutzklage anzusprechen? |
11) | Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abmahnung entbehrlich? Welche Rechtsnormen geben Anhaltspunkte hierfür? |
12) | Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen für die Begründung einer betrieblichen Übung! |
13) | Warum ist eine betriebliche Übung keine Individualabrede i.S.d. § 305b BGB? |
14) | Unter welchen Voraussetzungen ist eine doppelte Schriftformklausel in AGB zulässig? |