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III. Keine gegenläufige betriebliche Übung
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Schließlich könnte der betrieblichen Übung noch eine gegenläufige (negative) betriebliche Übung entgegenstehen, weil P ab Januar 2007 die Mietkosten nicht mehr erstattet hat. Allerdings setzt eine gegenläufige betriebliche Übung jedenfalls[79] spiegelbildlich die dreimalige (Nicht-)Handlung voraus, so dass – wenn überhaupt – erst für die Zeit ab April 2007 ein Anspruch ausgeschlossen wäre. Eine gegenläufige betriebliche Übung steht dem Anspruch des C somit nicht entgegen.