Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs - Страница 62

b) Verstoß gegen § 307 I 2 BGB

Оглавление

121

Die Unangemessenheit von § 22 des Arbeitsvertrags könnte jedoch daraus folgen, dass dieser nicht klar und verständlich i.S.d. § 307 I 2 BGB ist (sog. Transparenzgebot). Eine Klausel muss danach im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so klar und präzise wie möglich umschreiben; sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält.[76] § 22 stellt nicht klar, dass Individualvereinbarungen weiterhin wirksam getroffen werden können und damit der Schriftformklausel vorgehen. Insoweit ist die Klausel geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung der ihm zustehenden Rechte abzuhalten. Sie ist daher intransparent i.S.d. § 307 I 2 BGB und folglich gem. § 307 I 1 BGB unangemessen.[77]

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

Подняться наверх