Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs - Страница 48
b) Zu berücksichtigende Umstände
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Danach ist zunächst zu berücksichtigen, dass Downloads in der Größenordnung mehrerer Gigabyte einen Fall umfangreicher privater Nutzung des Internets darstellen. Grundsätzlich besteht bei Downloads zudem die abstrakte Gefahr der Vireninfektion, wenngleich dafür keine konkreten Anhaltspunkte gegeben sind. Daneben ist auch der Inhalt der Downloads problematisch, da deren Herunterladen möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die P als Anschlussinhaber zugerechnet werden kann.[50] Zwar kam es durch die Downloads zu keiner Beeinträchtigung der Arbeitsleistung des A; dass ihm keine zusätzliche Verletzung seiner Hauptleistungspflicht vorzuwerfen ist, kann jedoch die Schwere der Nebenpflichtverletzung des A nicht entkräften.
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Entscheidend ist aber vor allem, dass es zu mehrmaligen Ausfällen des Mailservers bei P gekommen ist, was Auswirkungen auf alle übrigen Mitarbeiter hatte. Das wiegt umso schwerer, als die Funktionsfähigkeit des Mailservers für P von besonderer Bedeutung ist, da der Vertrieb (zumindest teilweise) über das Internet erfolgt. Insbesondere kam es zu Beschwerden von Kunden über extrem lange Ladezeiten, so dass nicht auszuschließen ist, dass weitere – für P nicht konkret messbare – (Image-)Schäden entstanden sind. Im Ergebnis überwiegt damit das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers.