Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs - Страница 81

b) Keine Rechtfertigung

Оглавление

141

Gleichheitswidrige Maßnahmen können allerdings durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. Als sachlicher Grund für die Schlechterstellung von Arbeitnehmern, die Kündigungsschutzklage erheben, kommt das Interesse des Arbeitgebers an Planungs- und Rechtssicherheit in Betracht. Fraglich ist jedoch, ob dieser Zweck[9] in einem Sozialplan (als Hauptzweck einer Vereinbarung) verfolgt werden darf.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

Подняться наверх