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Fall Gasser »Für mich leider zum falschen Zeitpunkt, zu spät«
ОглавлениеFall: Sandra Gasser, Leichtathletin
Zeit: 1987
Land: Schweiz
Relevanz: Gasser wehrt sich gegen ihre Dopingsperre. Sie bleibt zwar erfolglos, aber ihr Kampf führt zu mehr Athletenrechten und besserer Laborqualität.
Rolle von Matthias Kamber: Er bewirbt sich im Sommer 1987 als Leiter des Schweizer Dopingkontrolllabors in Magglingen und wird am 1. Januar 1988 dort angestellt. 1988 besucht er in Köln mehrmals Manfred Donike, einen deutschen Anti-Doping-Kämpfer der ersten Stunde. Diese Treffen haben einen wesentlichen Einfluss auf Kambers Arbeit. Zudem gehört er einer Arbeitsgruppe an, auf deren Initiative das wegweisende Schweizer Dopingstatut von 1990 zurückgeht.
Niemand sprach mehr vom Schlussspurt, von der Zeit, vom Gefühl. Nur noch vom Fall. Der Fall Gasser. Im Vorlauf nannte sie ein englischsprachiger TV-Kommentator noch Silvia – Silvia Gasser. Aber plötzlich kannten sie alle: Sandra Gasser, Schweiz.
Der Fall brachte Doping in das Bewusstsein der Schweizer Öffentlichkeit. Seitenweise und minutenlange Berichte, aber eine Geschichte voller Ungereimtheiten.
Klar ist bloß, was die Konsequenzen waren. Und dass Gasser auch ein Opfer dieser Zeit war – von einer Dopingbekämpfung in den Kinderschuhen, von Richtungskämpfen zweier Machtblöcke.
Es war die Zeit, in der Wissenschaftler den Anti-Doping-Kampf international auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen versuchten – der Amerikaner Don Catlin, der Kanadier Robert Dugal, der Deutsche Manfred Donike, allesamt Leiter akkreditierter Kontrolllabors. Catlin, Dugal und Donike hatten 1980 zu den ersten Mitgliedern der Kommission »Doping und Biochemie« gehört, einer Subkommission der medizinischen Kommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Die Kommission »Doping und Biochemie« entwickelte sich zum wichtigsten Organ für die weltweite Vernetzung von Anti-Doping-Labors. Sie beteiligte sich an der Erarbeitung von Regeln zur Durchführung von Dopingkontrollen und zur Akkreditierung von Kontrolllabors. Wenn ein Analyselabor standardisierte Probetests richtig auswertete und über Analysedaten korrekt Bericht erstattete, erhielt es vom IOC eine Akkreditierung für ein Jahr.
Aber der Akkreditierungsprozess hatte Schwächen, was sich im Rückblick auch in der Schweiz zeigte. Am Akkreditierungsprozess des Labors in Magglingen 1985 nahm auch der Ostdeutsche Claus Clausnitzer als Experte teil. Clausnitzer leitete das Zentrale Dopingkontrolllabor des Sportmedizinischen Dienstes in Kreischa, ebenfalls IOC-akkreditiert. Es fiel auf, wie umfassend Clausnitzers Wissen über Anabolika und deren Nachweiszeit war. Rückblickend ist klar, dass dieses Wissen durch das staatliche Dopingsystem in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) genährt worden war. Das DDR-Staatsdopingsystem sah vor, gedopte Athletinnen und Athleten vor der Anreise zu internationalen Wettkämpfen systematisch vorzutesten. Wer Spuren von Anabolika aufwies, wurde als krank oder verletzt gemeldet und musste den Wettkämpfen fernbleiben. »Nur so konnte verhindert werden, dass das Dopingsystem der DDR international entdeckt wurde«, sagte die ehemalige DDR-Spitzenschwimmerin Karen König 2004 in einem Interview mit der »Zeit«. Und: Das Nationale Olympische Komitee der DDR habe Clausnitzer die Aufnahme in die Subkommission »Doping und Biochemie« ermöglicht – auf diese Weise habe Clausnitzer die vom IOC »geplanten Dopingkontrollmaßnahmen ausgekundschaftet«. Clausnitzers Labor in Kreischa blieb bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 IOC-akkreditiert.
Und so präsentierten sich Qualität und Leistungsfähigkeit von Dopingkontrolllabors trotz standardisierter Akkreditierung unterschiedlich. Eine Diskrepanz, die sich auch am »Fall Gasser« manifestierte.
Die Anstrengungen von Catlin, Dugal und Donike, den Dopingkampf zu verbessern, trafen in den achtziger Jahren auf verbreiteten Widerstand. Gerade namhafte westdeutsche Sportmediziner wie Joseph Keul und Wildor Hollmann opponierten gegen Donikes Bemühungen, in Deutschland Dopingtests außerhalb von Wettkämpfen einzuführen. Von Hollmann beispielsweise hieß es, seines Erachtens sei zu viel Geld in die Dopinganalyse geflossen, Geld, wofür anderweitig Verwendung gewesen wäre. Diese Konfliktlinien erfassten auch die Leichtathletik-WM in Rom 1987. Die medizinische Kommission des Internationalen Leichtathletikverbands (IAAF) hatte bei der Vorbereitung der Dopingkontrollen als wissenschaftliche Experten Donike und den Briten Arnold Beckett vorgeschlagen. Der IAAF-Council aber übertrug die Verantwortung zur Überwachung der Dopingkontrollen an Mediziner, die in der Dopingbekämpfung wissenschaftlich-analytisch weniger erfahren waren.
Mehrere anerkannte Wissenschaftler sahen diese Rochade als Indiz dafür, dass die IAAF bestrebt war, die Wettkämpfe freizuhalten von positiven Dopingfällen. Eine Praxis, die auch dem Gastgeberland entgegenkam – und nicht zuletzt Primo Nebiolo, IAAF-Präsident und Italiener.
Ende 1987 hieß es, 25 bekannte italienische Athleten wären von einer Doping-Zentrale des italienischen Leichtathletikverbandes wiederholt mit anabolen Steroiden versorgt worden. Aber in Rom war niemand aufgeflogen – außer Sandra Gasser, der Drittplatzierten über 1500 Meter.
Der Schlussspurt: Hundert Meter vor Schluss lag sie noch auf dem fünften Platz, hinter zwei Ostdeutschen, einer Russin und einer Rumänin. Aber Gasser holte auf, Schritt für Schritt, Meter um Meter, Gold und Silber blieben unerreichbar, aber den dritten Rang sicherte sie sich mit einem Abstand von nur 21 Hundertstelsekunden.
Nachdem die Berner Mittelstreckenläuferin am 5. September also Bronze gewonnen hatte, fanden sich in ihrer A-Urinprobe Stoffwechselprodukte des synthetischen Anabolikums Methyltestosteron. Allein die Eigenschaften dieses Mittels werfen bis heute Fragen auf. Methyltestosteron dient primär dem Kraft- und Muskelaufbau, wegen starker Nebenwirkungen wird es in der Medizin nicht benutzt. Auch in Bodybuilder-Kreisen findet Methyltestosteron nur noch selten Anwendung, am weitesten verbreitet ist die Benutzung in Sportarten mit hohem Aggressions-Potenzial. Kurzum: Methyltestosteron erscheint für Mittelstreckenläuferinnen nicht als geeignetes Dopingmittel. Gegen Gassers Verwendung von Methyltestosteron in den zu dieser Zeit üblichen, also größeren Dosen spricht auch, dass sie vor dem positiven Dopingtest vom 5. September schon mehrmals bei Wettkämpfen kontrolliert worden war, stets negativ (am 14. Juni, 27. Juni und 16. August).
Vom positiven Test in Rom erfuhr Gasser am 12. September, drei Tage später unterzog sie sich freiwillig einem Dopingtest in Köln, der abermals negativ verlief. Am 23. September folgte in Anwesenheit Gassers die Analyse der tiefgefrorenen B-Probe, die ebenfalls Spuren von Methyltestosteron enthielt. Die IAAF sperrte Gasser für zwei Jahre.
Gasser bestritt jegliches Fehlverhalten und verklagte in letzter Instanz die IAAF an deren Hauptsitz in London. Sie erhielt Unterstützung etlicher Experten, die zum einen die These vertraten, dass die beiden Urinproben (A und B) nicht von derselben Person stammten; zum anderen habe das Labor in Rom bei der Analyse gravierende Fehler begangen.
Die Analyse der B-Probe enthielt zwar Stoffwechselprodukte von Methyltestosteron, aber die normalerweise im Urin auch noch nachgewiesenen körpereigenen Hormone (das sogenannte Steroidprofil) unterschieden sich deutlich vom Steroidprofil der A-Probe. Der bei der Auswertung der B-Probe anwesende unabhängige Experte Wilhelm Schänzer1 folgerte, dass die Analyse nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei und die Probe negativ gewertet werden sollte. Sogar nach den damaligen, noch nicht besonders strikten Vorschriften war die Probennahme in Rom nicht regelkonform verlaufen. Zum einen sollen sich mehrere Personen unerlaubterweise im Kontrollraum aufgehalten haben. Zum anderen gab Gasser nicht die geforderte Urinmenge ab, ein Teil davon wurde beim Abfüllen in die B-Flasche verschüttet. Die Probennahme hätte daher wiederholt werden müssen.
Der Londoner High Court wies die Klage aber ab, nach einer dreitägigen Verhandlung, in deren Verlauf Gasser nie die Möglichkeit erhielt, als Zeugin auszusagen. Die Sperre blieb bestehen, allen Irritationen zum Trotz.
Die Zeit: 3:59,06 hatte Gasser in Rom gebraucht, schneller ist bis heute erst eine Schweizerin über 1500 Meter gelaufen, Anita Weyermann im Jahr 1998, 3:58,20. Aber Gassers WM-Lauf von 1987 ist in keiner Schweizer Bestenliste zu finden, getilgt, als hätte es diesen Lauf nie gegeben. Gassers schnellste statistisch verbürgte Zeit: 4:01,10.
Gassers Geschichte zeigte deutlich auf, dass weder die Abläufe bei der Testabnahme noch die Analytik in IOC-akkreditieren Labors eine konsequente Umsetzung erfuhren. Internationale Verbände taten sich schwer, ihren Einfluss auf den Dopingkampf abzugeben. Manfred Donike machte die IAAF für die Fehler im Fall Gasser verantwortlich und bezeichnete die Ereignisse als Desaster für das akkreditierte Labor und die IAAF. Das Labor in Rom verlor im darauffolgenden Jahr die IOC-Akkreditierung – offiziell wegen unzureichender Dokumentation der Prüfproben.
Der »Fall Gasser« beschleunigte die Bestrebungen, die Akkreditierungsanforderungen für Labors auf eine höhere Stufe zu stellen. Dazu gehörten zwei 1989 eingeführte Bestimmungen: der Ethik-Codex für Laboratorien und die Good Laboratory Practices (GLP). Die heutigen Akkreditierungsvorschriften der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) basieren weitgehend immer noch auf diesen Prinzipien. Die GLP gingen wesentlich auf das Engagement von Dugal und Donike zurück und bestanden aus drei Elementen. Zwei Teile betrafen analytische Prozesse und den Akkreditierungsablauf, der dritte Teil bezog sich auf bauliche und analytische Ausrüstungen der Labors, auf Kompetenz und Ausbildung des Laborpersonals sowie Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten von Analysedaten.
Der Ethik-Codex wiederum forderte die Labors dazu auf, zur Analyse nur Dopingproben von offiziellen Kontrollorganisationen anzunehmen, von Sportverbänden, Nationalen Olympischen Komitees, Universitäten. Proben von Athleten oder deren Umfeld durften nicht mehr entgegengenommen und ausgewertet werden. Damit sollte das Vortesten vor wichtigen Wettkämpfen verhindert werden.
Erste leichte Fortschritte nach dem »Fall Gasser« waren schon von den Olympischen Winterspielen in Calgary 1988 gemeldet worden. »Die Dopingkontrollen verlaufen korrekt wie noch nie«, schrieb der »Sport«. »Betrüger haben beim Abgeben des Urins keine Chance.« Doch: Wer waren die Betrüger? Auf derselben Zeitungsseite stand damals: »Unsere wahren Feinde sind die Ärzte« – als Titel eines Interviews mit Hans Howald, dem Leiter des sportwissenschaftlichen Instituts in Magglingen. Das Interview erregte Aufsehen und führte in letzter Konsequenz zu Howalds Abschied einige Monate später. Es gab geharnischte Briefe an Heinz Keller, der als Direktor der Eidgenössischen Turn- und Sportschule in Magglingen Howalds Vorgesetzter war. Daniel Plattner, der Präsident des Schweizerischen Olympischen Komitees, schrieb am 20. März 1988 an Keller, er sei »nicht mehr bereit«, mit Howald »zusammenzuarbeiten«.
Georges Kennel, der Präsident des Schweizerischen Leichtathletikverbands, stellte sich in einem Schreiben vom 22. März ebenso gegen Howald. Da Howald bis 1975 anabole Steroide an Athleten abgegeben habe, »trägt er eine große Mitverantwortung an der Entwicklung des Leistungssportes in der Schweiz. Es steht ihm deshalb nicht an, in der Öffentlichkeit dermaßen destruktive Kritik an der heutigen sportmedizinischen Situation zu üben«. Das totale Anabolika-Verbot besteht erst seit 1976, zu seiner Arbeit mit Anabolika stand Howald denn auch noch Jahre danach. Der »NZZ am Sonntag« sagte er einst, er habe »kein schlechtes Gewissen. Anabolika wurden früher anders bewertet und in der inneren Medizin zur Stärkung eingesetzt wie heute Vitamintabletten.«
Jedenfalls hatte Howald im Interview 1988 Themen angesprochen, die noch jahrelang dominant bleiben sollten – so die Problematik von Blutdoping (»Wir müssen das Blutdoping bekämpfen, also müssen Blutproben genommen werden«) oder die Bedeutung der Umfelder von Sportlern (»Häufig ist nicht der Athlet der wahre Schuldige, sondern der, der dahintersteht«). Und Howald forderte unangemeldete Kontrollen, »denn die große Schweinerei ist Doping im Training«.
Auf diese Maßnahme brauchte Howald nicht mehr lange zu warten. Der Schweizerische Landesverband für Sport (SLS) gründete nach dem »Fall Gasser« eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, deren Empfehlungen 1990 zu einem Dopingstatut führten. Die wesentlichen Punkte: die Schaffung der Fachkommission für Dopingbekämpfung (FDB), womit der SLS die Verantwortung für den Anti-Dopingkampf ein Stück weit abgab; die Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Athletinnen und Athleten; ein sogenanntes Therapiefenster für die medizinische Behandlung mit dopinghaltigen Medikamenten; die Einführung von Tests außerhalb der Wettkämpfe.
Diese Kontrollen lagen uneingeschränkt in der Verantwortung der FDB, 1991 kamen sie erstmals zur Anwendung – in bescheidenem Ausmaß, aus heutiger Sicht. Von den insgesamt durchgeführten 1569 Dopingkontrollen fanden 194 außerhalb des Wettkampfs statt. Zudem durften nur vom SLS geförderte Athletinnen und Athleten mit einer gültigen Lizenz aufgeboten werden. In zehn regionalen Abnahmezentren (etwa Spitäler oder rechtsmedizinische Institute) erhielt das Personal eine Schulung für die Durchführung von Dopingtests und bekam Kontrollmaterial zur Verfügung gestellt. Eine aufgebotene Athletin oder ein aufgebotener Athlet hatte sich innerhalb von 36 Stunden bei einer solchen regionalen Abnahmestellen zur Kontrolle zu melden. Die zu kontrollierenden Personen wurden in den ersten Jahren unter notarieller Aufsicht per Los ausgewählt, später von einem dreiköpfigen Kontrollausschuss der FDB bestimmt.
Bloß: Die angekündigten Kontrollen ergaben keine einzige positive Dopingprobe. Das 36-Stunden-Zeitfenster zwischen Aufgebot zu einer Kontrolle und deren Durchführung war ausreichend groß, damit es Athleten möglich war, Vorkehrungen zu treffen gegen eine allfällige positive Dopingprobe, entweder durch Urinaustausch oder Absetzen des Dopingmittels. 2000 wurde dieses System zugunsten unangekündigter Kontrollen aufgegeben.
Aber dank des Fokus auf den Persönlichkeitsrechten zählte das Schweizer Statut 1990 zu den modernsten Doping-Regelwerken seiner Zeit. Der Name von Sportlerinnen und Sportlern, die eine positive A-Probe abgegeben hatten, blieb bis zur Auswertung der B-Probe geheim; betroffene Personen hatten zudem Anrecht auf eine Anhörung und Akteneinsicht und die Gewähr, ein erstinstanzliches Urteil an das internationale Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne weiterzuziehen.
All diese Möglichkeiten haben Sandra Gasser noch nicht offengestanden. Die IAAF übernahm jedoch alle Gerichtskosten, und auch die Bronzemedaille musste die Schweizerin nie zurückgeben. Darin sieht Gasser ein Schuldeingeständnis des Weltverbands.
Die Gefühle: »Ich bin heute noch überzeugt davon, dass ich betrogen wurde. Schließlich gehörte das Labor dem damaligen IAAF-Präsidenten Primo Nebiolo. Hätte man bei der IAAF den Fehler zugegeben, wäre die Glaubwürdigkeit des Labors und schließlich auch das Verfahren bei Dopingproben in Frage gestanden. Lieber haben diese Halunken, ’tschuldigung, eine kleine Schweizerin wie mich geopfert« – so Gasser 2011 gegenüber dem Magazin »Fit for Life« zu den Folgen dieses Schlussspurts und den ausgelöschten 3:59,06.
Es gebe doch nichts Neues zu erzählen, sagt Gasser auf die Anfrage, bei diesem Buch mitzumachen. Und doch erzählt sie in einem längeren Telefongespräch, wie klar sie damals unterteilt habe in Menschen, die ihr geglaubt hätten, dass sie nicht gedopt habe, und in Menschen, die ihr nicht geglaubt hätten, indem sie bloß sagten: »Du hattest etwas in dir drin.« Heute sagt Gasser: »Wann immer meine Geschichte wieder hervorgeholt wird: An der Sache ändert sich doch nichts.« Jahrelang habe sie gehofft, dass die Wahrheit ans Licht komme; dass sich jemand dazu bekenne, einen Fehler gemacht zu haben. Aber ja, sie sei froh, dass ihr Fall dazu beigetragen habe, das System zu verbessern – »für mich leider zum falschen Zeitpunkt, zu spät«.
Silber übrigens war in diesem 1500-Meter-Rennen an Hildegard Körner aus der DDR gegangen, Gold an die Sowjetrussin Tetjana Samolenko, die sechs Jahre später mit Stanozolol überführt wurde – oder hieß es Estragol? Aber das ist eine andere, die nächste Geschichte.