Читать книгу Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann - Страница 18

III. Abgrenzung der Loyalitätsobliegenheiten zum allgemeinen Tendenzschutz

Оглавление

Auch das weltliche Arbeitsrecht kennt Ausnahmen zum gerade dargestellten Grundsatz der Unberührbarkeit der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Dennoch zeigen sich hier entscheidende Unterschiede, die im Folgenden dargestellt werden sollen.103

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention

Подняться наверх