Читать книгу Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann - Страница 4
Inhalt
Оглавление§ 1 Einleitung: Gang der Untersuchung und Kontextualisierung des Themas
A. Die Kirchen als Arbeitgeber
I. Allgemeines: Arbeitnehmer und Kirchenbeamte
II. Die kirchliche Dienstgemeinschaft
B. Die rechtliche Position der Kirchen in Deutschland
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
II. Vom Verfassungsrecht zum Arbeitsrecht
C. Loyalitätsanforderungen der Kirchen im Vergleich
I. Die kirchliche Dienstgemeinschaft als Anlass für Loyalitätsobliegenheiten
II. Rechtsnatur von Loyalitätsobliegenheiten
III. Abgrenzung der Loyalitätsobliegenheiten zum allgemeinen Tendenzschutz
1. Weltlich-säkularer Tendenzschutz
2. Strukturelle Unterschiede zur kirchlichen Dienstgemeinschaft
IV. Inhalt der Loyalitätsobliegenheiten
b. Fragerecht und Offenbarungspflicht
d. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Loyalitätsanforderungen
b. Fragerecht und Offenbarungspflicht
d. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Loyalitätsobliegenheiten
§ 3 Die Rechtsprechung bis 1985: Vom umfassenden Tendenzschutz zu gestuften Loyalitätsobliegenheiten
A. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
II. LAG Saarbrücken NJW 1976, 645
III. BAG AP Nr. 2 zu Art. 140 GG
IV. BAG AP Nr. 4 zu Art. 140 GG; BAG NJW 1980, 2211
V. BAG AP Nr. 7 zu Art. 140 GG
VI. BAG AP Nr. 14 zu Art. 140 GG
D. Kritik: Die Rechtsprechung des BAG als Angriff auf die Identität der Kirchen
I. Die ekklesiologische Kompetenz
II. Die BAG-Rechtsprechung als Tendenzschutz in neuen Kleidern
§ 4 Reichweite der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie
A. Grundlagen: Die Weimarer Kirchenartikel
II. Eigene Angelegenheiten nach dem religiösen Selbstverständnis
IV. Schrankenvorbehalt: Das für alle geltende Gesetz
1. Ursprüngliche Interpretation und Heckel’sche Formel
2. Jedermann-Formel des BVerfG
b. Umfang der Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses
aa. Wechselwirkungslehre in Anlehnung an Art. 5 II GG
bb. Kollisionsrechtlicher Ansatz
cc. Verfassungsrecht als das für alle geltende Gesetz
B. Konkrete Ausgestaltung im Arbeitsrecht
I. Regelung der Arbeitsverhältnisse als Ordnen und Verwalten eigener Angelegenheiten
1. Grundsätzliche Möglichkeiten des Grundrechtsverzichts
2. Konkret: Grundrechtsverzicht durch kirchliche Arbeitnehmer?
a. Dispositionsbefugnis über einschlägige Grundrechte
III. Grenze der Loyalitätsobliegenheiten
1. Grundprinzipien der Rechtsordnung
2. Konsequenzen für die konkrete Rechtsanwendung im Einzelfall
a. Reichweite der fachgerichtlichen Prüfungskompetenz
b. Insbesondere: Berücksichtigung kollidierender Arbeitnehmergrundrechte?
aa. Berücksichtigung der kollidierenden Arbeitnehmergrundrechte
bb. Interessenabwägung nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften
3. Speziell: Der Kirchenaustritt als absoluter Kündigungsgrund
a. Vorgaben der Religionsgemeinschaften
b. Bewertung der kircheneigenen Vorgaben an den Maßstäben der Schrankentrias
§ 5 Exkurs: Die Kündigung im Wertewandel am Beispiel des LPartG
A. Die Bewertung der Homosexualität durch die Religionsgemeinschaften
B. Das LPartG als Ausdruck eines gesellschaftlich-moralischen Wertewandels
C. Schlussfolgerungen für die Schrankentrias
I. Wertewandel als Begrenzung des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts
II. Wertewandel ohne Einfluss auf die Glaubwürdigkeitsansprüche der Kirchen
§ 6 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: ein Sachstandsbericht
II. Rechtfertigungstatbestände
B. In Kürze: Regelungsgehalt der RL 2000/78/EG
I. Die Europarechtswidrigkeit des § 9 AGG, zugleich ein Angriff auf die Kirchenautonomie
II. AGG als Wandlung der Kirchenautonomie zum Tendenzschutz
III. AGG ohne Einfluss auf das kirchliche Arbeitsrecht
1. Kirchliches Arbeitsrecht europarechtsfest
2. AGG als Bestätigung und Festigung der Kirchenautonomie
V. Das Urteil des BAG vom 08.09.2011
1. Die Wertung des BAG in Bezug auf § 9 AGG
2. Exkurs: Fehlerhafte Güterabwägung des BAG
D. Zusammenfassung und Ausblick
§ 7 Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
A. Die Entscheidungen zum kirchlichen Kündigungsrecht
2. Vortrag der beteiligten Parteien
3. Würdigung durch den Gerichtshof
2. Vortrag der beteiligten Parteien
3. Würdigung durch den Gerichtshof
2. Vortrag der beteiligten Parteien
3. Würdigung durch den Gerichtshof
IV. Vergleichende Analyse: die Judikatur des EGMR zum kirchlichen Kündigungsrecht
1. Die EGMR-Judikatur als Bestätigung der deutschen Rechtsprechung
2. Die EGMR-Judikatur als Abkehr von der deutschen Rechtsprechung
b. Fachgerichtliche Prüfungskompetenz zur Annehmbarkeit der Loyalitätsobliegenheiten
I. Die Rechte der Arbeitnehmer
1. Art. 8 EMRK – Achtung der Privatsphäre
2. Art. 9 EMRK – Religionsfreiheit
3. Art. 10 EMRK - Meinungsfreiheit
4. Art. 12 EMRK - Recht der Eheschließung
5. Art. 14 EMRK - Diskriminierungsverbot
II. Die Position der Kirche – nationales Staatskirchenrecht auf europäischer Ebene?
III. Praktische Konkordanz? Der Prüfungsmaßstab der EMRK für Fälle des kirchlichen Arbeitsrechts
1. Grundsätzliches: Rechtfertigung möglicher Eingriffe
2. Prüfungsmaßstab in den vorliegenden Fallkonstellationen
a. General Margin of Appreciation
b. Besonderer Maßstab für Schutzpflichten
c. Absage an konkrete Handlungsanweisungen
C. Bindungswirkung für die deutsche Gerichtsbarkeit
I. Bindungswirkungen: ein Konflikt mit Dilemma-Potential für die nationale Gerichtsbarkeit
1. Bindungswirkung der Rechtsprechung des BVerfG
2. Bindungswirkung der Rechtsprechung des EuGH
a. Die Rechtsprechung des EuGH
b. Kritik an der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere an der Mangold-Entscheidung
c. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
d. Zwischenfazit: Weitläufige Bindungswirkung des EuGH
e. Übertragung der Grundsätze auf die konkrete Fragestellung des kirchlichen Arbeitsrechts
3. Bindungswirkung der Rechtsprechung des EGMR
a. Die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag
b. Der Rang der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR
c. Die EMRK im nationalen Rechtsgefüge
(1) Bindungswirkung im konkreten Einzelfall: Tenor
(2) Bindungswirkung gegen das identische Land: Gründe
(3) Bindungswirkung gegen übrige Konventionsstaaten: Gründe
(i) Übertragung von Hoheitsrechten, Art. 24 GG
(ii) Grundrechtsverfassung, Art. 1 II GG i.V.m. 79 III GG
(iii) Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III i.V.m. 79 III GG
(iv) Anwendungsvorrang durch Teilhabe am Unionsrecht: Der EMRK-Beitritt der EU
(3) Übergesetzesrang, Art. 25 GG
(5) Nur völkerrechtliche Verpflichtung?
(i) Kein Überverfassungsrang der EMRK
(ii) Kein Verfassungsrang der EMRK
(iii) EMRK nur teilweise von Art. 25 GG umfasst
(iv) Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
(v) Die Grenzen der Völkerrechtsfreundlichkeit
aaa. Tragende Grundsätze der Verfassung
bbb. Differenzierte nationale Teilrechtssysteme
(7) Zwischenfazit: EMRK auf quasiverfassungsrechtlichem Rang
d. Beispielhaft: Verurteilungen der BRD durch den EGMR und ihre Rechtsfolgen
dd. Ausweisung bei Foltergefahr
f. Anwendung auf die konkrete Fragestellung des kirchlichen Arbeitsrechts
1. Vorabentscheidungsverfahren
2. Die Rechtsprechung des EGMR als Faktor in der Rechtsprechung des EuGH
a. Historische Grundrechtsdogmatik des EuGH sowie Art. 6 III EU
bb. EMRK-Bezug in der Gestalt der Rechtsprechung des EGMR?
cc. Die relevanten Grundrechte
dd. Fortbestand der Grundrechtsquellen nach Inkrafttreten der Grundrechte-Charta?
bb. Die relevanten Grundrechte
(1) Konventionsentsprechende Rechte: Art. 52 III GRC
(3) Konflikte im mehrpoligen Grundrechtsverhältnis: Art. 52, 53 GRC
aa. Rechtliche Voraussetzungen des Beitritts
bb. Ausgestaltung und Problemstellungen des Beitritts
cc. Zwischenfazit: Schlussfolgerungen für das Verhältnis von EGMR und EuGH
bb. Überprüfung von Unionsrecht
e. Ergebnis: Subordination des EuGH durch weite Präjudizwirkung des EGMR
3. Übertragung auf die Fragestellungen des kirchlichen Arbeitsrechts
§ 8 Zusammenfassung: Lösungsalternativen
A. Beibehaltung der bisherigen Rechtslage: Güterabwägung nach den Vorgaben der Kirchen
II. Möglichkeit des Fortbestands unter den neuen Einflüssen
1. Fortbestand nach Inkrafttreten des AGG
2. Fortbestand nach der Rechtsprechung des EGMR zum kirchlichen Arbeitsrecht
B. Darlegungslast der kirchlichen Arbeitgeber
I. Konkrete Darlegungslast im Einzelfall
II. Abstrakt-generelle Darlegungslast
III. Obliegenheit der Kirchen zur präziseren Ausformulierung der Loyalitätspflichten
1. Regelungsauftrag als Obliegenheit der Kirchen
2. Kein Verstoß gegen negative Religionsfreiheit
3. Regelungsauftrag nicht nur über das „Ob“, sondern auch über das „Wie“
4. Keine Obliegenheit zur Stufung der Loyalitätsobliegenheiten
5. Ergebnis: Gestaltungsauftrag nur teilweise hinreichend ausgefüllt
C. Fachgerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung
I. Gleichbehandlung mit Tendenzbetrieben
II. Verhältnismäßigkeitsprüfung außerhalb des Regimes der Tendenzbetriebe
D. Fazit der Lösungsalternativen
I. Hintergründe und Vergleichbares