Читать книгу Literarische Dimensionen der Menschenwürde - Max Graff - Страница 17
I.4.2. Die problematische Bewertung der Figur Cato
ОглавлениеWenn der bewundernswerte, tugendhafteTugend HeldHeld am Ende den Freitod wählt, mithin für seine Ideale eher in den Tod gehen will, als sie zu kompromittieren, dann nähert sich die Tragödie dem Schema des Märtyrerdramas an.1 Doch gerade das bestreitet GottschedGottsched, Johann Christoph in seiner „Vorrede“: Er habe Cato keineswegs als „vollkommenes Tugendmuster“ darstellen wollen, vielmehr sei er Aristotelesʼ hamartia-Konzept gefolgt. Cato sei ein „regelmäßiger Held“, der zwar „sehr tugendhaft“ sei, doch „gewisse Fehler an sich“ habe:
Man bewundert, man liebet und ehret ihn: Man wünscht ihm daher auch einen glücklichen Ausgang seiner Sachen. Allein, er treibet seine Liebe zur FreiheitFreiheit zu hoch, so daß sie sich in einen Eigensinn verwandelt. Dazu kommt seine stoische Meinung von dem erlaubten SelbstmordeSuizid. Und also begeht er einen Fehler, wird unglücklich und stirbt: Wodurch er also das MitleidenMitleid seiner Zuhörer erwecket, ja Schrecken und Erstaunen zuwege bringet. (SC 17)
Demnach geht Catos Fehler auf eben jene Quellen zurück, die auch seine TugendTugend begründen: seine Freiheitsliebe, seine Standhaftigkeit.2 Anders formuliert: Sein vermeintlich menschenwürdiges Verhalten führt zu einer aus GottschedsGottsched, Johann Christoph Sicht als menschenunwürdig zu bewertenden Handlung: „[N]ein, den SelbstmordSuizid wollen wir niemals entschuldigen, geschweige denn loben“ (SC 17). In einer Akademie-Rede führt Gottsched seine Kritik an Cato aus:
Die Liebe zur roͤmischen Freyheit, muß seinem Eigensinne zum Vorwande dienen; und die Begierde, sich durch eine unerhoͤrte That einen unsterblichen Namen zu erwerben, muß mit dem Deckmantel einer stoischen Großmuth verhuͤllet werden. So siegete denn die Furcht vor der Sklaverey, uͤber die Liebe des Lebens; die Zaghaftigkeit uͤber die Großmuth; die Verzweiflung uͤber die Weisheit und TugendTugend. Cato stirbt; aber nicht aus Verachtung des Todes, sondern aus Ueberdruß eines ungluͤcklichen Lebens. (AW IX/2, 489)3
So entpuppt sich Catos vermeintlich bewundernswerte und vernunftgeleitete TugendhaftigkeitTugend als verstecktes Laster, als affektgeleiteter „Eigensinn“.4
Dies steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu der oben aufgestellten These, dass Cato durchaus die stoische und frühaufklärerische Würdeauffassung erfüllt, sein SuizidSuizid somit für den Zuschauer zumindest nachvollziehbar ist. Wenn sich Cato aber doch von seinen Affekten leiten lässt, also keineswegs ‚erhaben‘ und autonomAutonomie handelt, ist sein Handeln auch nicht menschenwürdig. Der Selbstmord wäre dann nicht nachvollziehbar, sondern vollkommen illegitim – was GottschedGottsched, Johann Christoph selbst in seiner Vorrede bestätigt.5 Diese doch beachtliche Diskrepanz legt präzise das Grundproblem der dramatischen Konzeption offen: Um beim Rezipienten Bewunderung hervorzurufen, muss Gottsched seinen Cato, dessen Geschichte und Ende ja historisch fixiert sind, autonom handeln lassen und sein Handeln als Beleg seiner Menschenwürde inszenieren; gleichzeitig unterläuft sein Bemühen, Cato mit einem Fehler auszustatten, um den Zuschauer zum MitleidenMitleid anzuregen und Schrecken hervorzurufen, diese Darstellung, und Cato wird, vor dem Hintergrund der Würdeauffassung der Stoa und der Frühaufklärung, zu einem höchst fragwürdigen Charakter.6
Ein nicht nur fragwürdiger, sondern von GottschedGottsched, Johann Christoph eindeutig als Verstoß gegen die Menschenwürde gekennzeichneter Akt ist der SuizidSuizid Catos zudem auf einer Ebene, die die Forschung nicht immer gebührend beachtet.7 In seiner Cato-Rede verweist Gottsched auf einen für seine Menschenwürdevorstellung und seine Moralphilosophie bedeutenden Aspekt:
Der Mensch, lehren die Stoiker, lebt nicht fuͤr sich, sondern fuͤr andere. Er ist ein Glied in der Kette aller Dinge; ein Theil der Welt, ein Buͤrger in der Republik aller vernuͤnftigen Geschoͤpfe. So lange er nun diesen nuͤtzen und dienen kann, muß er sie seines Beystandes durchaus nicht berauben. (AW IX/2, 490)
Der Mensch ist, nicht nur als Mitglied eines gesellschaftlich-staatlichen Gebildes, verpflichtet, „anderer Leute Gluͤckseligkeit zu befoͤrdern“.8 Dieses naturrechtliche, auf die Philosophie WolffsWolff, Christian zurückgehende Gebot wird in dem Moment missachtet, in dem Cato es vorzieht, für seine Ideale oder aus Sturheit und Eigensinn – je nach Sichtweise – zu sterben, statt sich im Sinne der Gemeinschaft verhandlungsbereit zu zeigen.9 Diese Kritik ist zentral für die Interpretation der Tragödie – wie der Blick auf die Art der Darstellung des SuizidsSuizid belegt.