Читать книгу Kartell Compliance - Max Schwerdtfeger - Страница 233

b) Voraussetzungen der Marktbeherrschung

Оглавление

81

Der Begriff der Marktbeherrschung wird in § 18 Abs. 1 GWB legaldefiniert. Danach liegt Marktbeherrschung vor, wenn ein Unternehmen

ohne Wettbewerber ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB) oder
eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Zwei oder mehr Unternehmen sind nach § 18 Abs. 5 GWB marktbeherrschend, wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb besteht (Oligopolsituation) und sie in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 GWB erfüllen, also zumindest eine überragende Marktstellung im Verhältnis zu den Oligopolaußenseitern haben.

Kartell Compliance

Подняться наверх