Читать книгу Due Diligence - Maximilian Schnebbe - Страница 16

3. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Оглавление

31

Ein elementarer Grundsatz des Datenschutzrechts ist das „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“. Dieser ergibt sich unmittelbar aus Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Grundrechtecharta und wurde innerhalb der DSGVO in Art. 5 Abs. 1 lit. a), 6 implementiert.49 Nach diesem Prinzip ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Eine Verarbeitung kann jedoch durch den Betroffenen dadurch legitimiert werden, dass dieser in die Verarbeitung einwilligt oder eine sonstige Rechtsgrundlage einschlägig ist.50 Die Einwilligung sowie die gesetzlichen Erlaubnistatbestände sind innerhalb der DSGVO in den Art. 6 bis 10 geregelt.51

32

Um die Datenverarbeitung im Rahmen einer Due Diligence rechtfertigen zu können, kommen freilich nicht alle gesetzlichen Erlaubnistatbestände in Frage. Insofern soll sich die folgende Kurzvorstellung der Rechtsgrundlagen der DSGVO nur auf solche beschränken, welche für die Due Diligence von Relevanz sind.

Due Diligence

Подняться наверх