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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
ОглавлениеDiese Position kann in drei Teile zerlegt werden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn Ihr Unternehmen zwar schon geliefert, die Kunden jedoch noch nicht bezahlt haben
Forderungen gegen Unternehmen, die Ihrer Firma ganz oder teilweise gehören
sonstige Vermögensgegenstände wie zum Beispiel vergebene Darlehen oder Schadensersatzansprüche
Forderungen müssen stets mit dem Nennwert in der Bilanz stehen. Die Forderung darf nur dann abgeschrieben werden, wenn ein Kunde definitiv nicht zahlen kann.