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Zahnentfernung

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Wichtig für den praktisch tätigen Zahnarzt ist die recht gut belegte Aussage, dass für die meisten zahnärztlichen Behandlungen bei gesunden Patienten keine Antibiotikaprophylaxe erforderlich ist15. So wird eine Antibiotikaprophylaxe im Rahmen der Endodontie bzgl. des Behandlungsverlaufs bei gesunden Patienten als unnötig bewertet16. Für die Frage der Antibiotikaprophylaxe in der „einfachen“ dentoalveolären Chirurgie bei gesunden Patienten finden sich zwar keine Daten, die Anwendung wird jedoch im Rahmen der älteren Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ebenfalls nicht empfohlen. Im Gegensatz zur einfachen Zahnextraktion findet sich für die Frage der Antibiotikaprophylaxe im Rahmen der Weisheitszahnextraktion recht hochwertige Literatur, die in einem systematischen Review aufbereitet wurde17. In dieser Arbeit werden eine Reihe randomisierter, teils sogar Doppelblindstudien zu dieser Fragestellung identifiziert. Auf der Basis von 12 Studien an über 2.000 Patienten, die Wundinfektion als Zielkriterium verwenden, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass eine prophylaktische Antibiotikagabe zu empfehlen ist. Die Number-Needed-to-Treat (NNT), also die Zahl der Patienten, die behandelt werden muss, um eine Infektion zu vermeiden, beträgt dabei, je nach Definition der Komplikation, 10 bis 50. Die Autoren betonen aber auch die Nebenwirkungsrate in der Gruppe der Prophylaxe. Interessanterweise bestätigte sich die bekannte Situation, dass eine prolongierte Prophylaxe jenseits der einfachen Gabe (Single Shot) keinen zusätzlichen Effekt zeigte, wohl aber konnte der negative Effekt einer zu späten, ausschließlich postoperativen Gabe belegt werden18. Somit ist die prophylaktische, einmalige Gabe eines Antibiotikums auch für gesunde Patienten zur Prophylaxe einer Wundinfektion bei besonderer Risikokonstellation zu empfehlen. Dabei spielt der Schwierigkeitsgrad der Zahnentfernung eine Rolle19. Andere Studien sehen die Indikation für eine Antibiotikaprophylaxe z. B. bei Weisheitszahnosteotomien auch aufgrund der potenziellen gastrointestinalen Nebenwirkungen durchaus kritisch20,21. Die S2k-Leitlinie zum Thema erklärt: „Obwohl die Datenlage in ihrer Gesamtheit die Wirksamkeit einer Antibiotikaprophylaxe gut belegt …, lassen sich … sowohl die Befürwortung als auch die Ablehnung einer antibiotischen Prophylaxe wissenschaftlich begründen“22.

Antibiotika in der Zahnmedizin

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