Читать книгу Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie? - Michael Karger - Страница 7
ОглавлениеVorwort
„Ich bin nun alt geworden und manches fällt schon schwer. Ich hab‘ auch kaum noch Wünsche, ich brauch‘ für mich nichts mehr. Doch gibt es noch so manches, was Glück und Freude schenkt, zum Beispiel wenn ein and’rer noch gerne an dich denkt und wenn im Alltagsleben du noch Gewissheit hast, du bist für deine Lieben noch wichtig, keine Last. Dann bist du reich beschenket und dankbar noch bereit für die von Gott gewährte noch weit’re Lebenszeit.“
Norbert Bettin
(1918-2017)
Viele Gespräche mit dem hier zitierten Norbert Bettin haben mich intensiv über ein Leben in hohem Alter oder mit schwerer Krankheit als auch die spirituellen, emotionalen, physischen wie psychischen Implikationen nachdenken lassen. Diese Reflexionen bereiteten den Boden für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik der vorliegenden Studie. Ihre konkrete Fragestellung geht auf eine Kirchenrechtsvorlesung an der Katholisch-Theologischen Fakultät Erfurt zurück. Die dortige Kirchenrechtlerin, Prof. Dr. Myriam Wijlens, fragte die Studierenden hinsichtlich des Verkündigungs- und Heiligungsdiensts der katholischen Kirche: Können und dürfen Gläubige die Krankensakramente bzw. ein kirchliches Begräbnis empfangen, wenn sie auch um den Vollzug von Euthanasie bitten?
Diese Frage verbindet zwei mir wichtig gewordene Themenkomplexe miteinander: die rechtliche Gestaltung der kirchlichen Sendung zu den Menschen und speziell die Ausübung von Seelsorge für schwerkranke Gläubige im Kontext von Euthanasie und Behandlungsabbruch bzw. -verzicht. Die daraus entstandene Dissertation mit dem Titel Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie oder Behandlungsabbruch bzw. -verzicht? Eine ekklesiologisch-kanonistische Studie wurde 2016 an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt eingereicht und angenommen.
An dieser Stelle möchte ich zuerst Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens für die Themenstellung, das kanonistische Know-How sowie eine unermüdliche Begleitung des Promotionsprojekts herzlich danken. Ohne ihre kontinuierliche Motivation, die kritischen Rückfragen bezüglich Hermeneutik und Perspektive, eine (notwendige) hartnäckige Diskussionsbereitschaft sowie vielfältige Unterstützung wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Ein herzlicher Dank gilt ebenso Prof. P. Dr. Josef Römelt CSsR für die Erstellung des Zweitgutachtens und gemeinsam mit Prof. Dr. Josef Pilvousek für die Aufnahme der Arbeit in die Erfurter Theologischen Studien.
Für Besprechung und Reflexion des Promotionsprojekts möchte ich zudem den Leitern und Kollegiaten des Theologischen Forschungskollegs der Katholisch-Theologischen Fakultät Erfurt danken – stellvertretend seien hier Prof. Dr. Benedikt Kranemann und Prof. Dr. Jörg Seiler genannt. Trotz der teilweise argwöhnischen Betrachtung der kirchenrechtlichen Methodik und Arbeitsweise trafen meine Ausführungen stets interessierte Zuhörer und Gesprächspartner.
Für die freundliche Bewilligung von Druckkostenzuschüssen danke ich den (Erz-)Diözesen Berlin, Erfurt, Görlitz, Magdeburg und Köln.
Neben vielen Freunden, die mich in der Zeit begleitet haben, gilt ein besonders herzlicher Dank meiner lieben Frau Anna Karger-Kroll. Sie hat mich und meine Launen über die Jahre ertragen, mir in Zeiten des „Diss-Rappels“ Mut zugesprochen und mich immer bewundernswert unterstützt. Ferner sei Dr. Martin Fischer für die Durchsicht der Arbeit herzlich gedankt. Nicht zuletzt danke ich von ganzem Herzen meiner Familie, insbesondere meiner Mutter Evelyn Karger.
Erfurt, September 2017 | Michael Karger |