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Kredite in Wertpapiere umwandeln

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Um Kredite in Wertpapiere umzuwandeln, sucht die Bank bestimmte Kredite zusammen, um sie zu bündeln. Die hier betrachtete Form von Wertpapier ist also grundsätzlich eine gebündelte Menge an Krediten. Von diesen zusammengesuchten Krediten nimmt die Bank jeweils nur Teile der noch ausstehenden Kreditbeträge, die Forderungen der Bank gegenüber ihren Kreditnehmern sind. Sie nimmt deshalb nur Teile des Kreditbetrages, weil der Kunde in den meisten Fällen dazu verpflichtet ist, kontinuierlich einen Teil des Kredits zu tilgen, sodass der Kreditbetrag kontinuierlich schrumpft. In ein Wertpapier dürfen zudem nur Forderungen eingehen, die im Zeitablauf auch tatsächlich noch bestehen. Deshalb hat jedes Wertpapier, genau wie die darin enthaltenen Kredite, eine Laufzeit. Am Anfang und am Ende dieser Laufzeit hat das Wertpapier den Wert, welcher der Summe der eingebrachten Kreditanteile entspricht. Dies ist der Nennwert des Wertpapiers. Zu den Kreditbeträgen, die in einem Wertpapier enthalten sind, gehören auch die Zinsen, die die Kreditnehmer an die Bank zahlen. Um das Wertpapier attraktiv zu machen, wird dem Eigentümer des Wertpapiers auch ein Zinssatz gezahlt. Ein Wertpapier hat damit drei wesentliche Eigenschaften:

1 den Nennwert,

2 die Laufzeit und

3 eine Verzinsung.

Durch diese Bündelung werden die im Wertpapier enthaltenen Kredite zu einem handelbaren Gut. Um etwas Greifbares für ein Kreditbündel zu erhalten, wird ein Papier ausgestellt. Dieses Papier nennt man Schuldbrief1. Dementsprechend wird der Vorgang der Umwandlung von Krediten in Wertpapiere deshalb auch als „Verbriefen“ bezeichnet. Ein Schuldbrief ist genauso handelbar wie eine Aktie oder ein Auto. Man kann einen Schuldbrief kaufen, indem man Geld dafür bezahlt. Der Preis schwankt, aber am Ende der Laufzeit nimmt die Bank den Schuldbrief zurück. Der Wert eines Wertpapiers liegt also darin, dass die Schuldner der Bank das Geld für die enthaltenen Schulden zurückzahlen werden. Die Bank sammelt das Geld ein und zahlt es bei der Rückgabe des Wertpapiers an den Aufkäufer des Wertpapiers aus.

Schuldbriefe sind handelbar, d.h., sie können an Interessenten verkauft oder als Sicherheit bzw. Pfand hinterlegt werden. Dieses Verfahren kennt man vom Auto. Auch dort gibt es einen Kfz-Brief, der das Eigentum am Auto „verbrieft“, also bestätigt. Nur wenn ein Kfz-Brief an einen neuen Eigentümer weitergereicht wird, ist der Autoverkauf rechtmäßig. Wenn einem das Auto nicht gehört, beispielsweise, weil es über einen Kredit finanziert wurde, liegt der Kfz-Brief als Sicherheit oder Pfand bei der Bank, die den Kredit für die Finanzierung gewährt hat. Schuldbriefe repräsentieren also das Eigentum – oder genauer gesagt das Teil-Eigentum – an Krediten.

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