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1. Gerechtigkeit und Ausschluss

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Wie also können wir den Gedanken, dass ein Staat kein Recht darauf hat, ungebetene Einwanderer auszuschließen, präziser fassen? Ich sollte nebenbei anmerken, dass die von mir diskutierten Autoren oft bereit sind zu akzeptieren, dass ein Staat das Recht hat manche Personen auszuschließen – so beispielsweise diejenigen, die vorhaben, dem Staat oder seinen Einwohnerinnen zu schaden. Allerdings argumentieren sie dann, dass das Recht auf das Überqueren internationaler Grenzen sehr ähnlich dem Recht sei, sich innerhalb von Staaten zu bewegen oder sehr ähnlich dem Recht, seine Religion frei auszuüben: Abstrakt betrachtet ist es möglich, diese Rechte einzuschränken, allerdings nur in wirklich furchtbaren (und, so wird gehofft, untypischen) Situationen. Im allgemeinen Fall jedoch, in der eine Person Staatsgrenzen einfach aus denselben Gründen überqueren will, die sie auch dazu motivieren könnten, sich innerhalb dieser Grenzen zu bewegen, behandelt der Staat eine Person diesen Autoren zufolge ungerecht, wenn er sie von eben dieser Überquerung abhält. Was kann zur Unterstützung des Gedankens ins Feld geführt werden, dass der Begriff der Gerechtigkeit eine solche Form des Ausschlusses verurteilen sollte?

Die vier von mir diskutierten Versionen eines möglichen Beweises bezeichne ich als die Argumente der Willkürlichkeit, der Verteilungsgerechtigkeit, der Kohärenz mit bestehenden Bewegungsrechten und der Zwangsgewalt. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Argumenten sind allerdings eher durchlässig; so könnten diejenigen, die eine Art dieser Argumente vorbringen, auch zugleich all die anderen anführen. Allerdings werde ich die unterschiedlichen Positionen zum Zwecke der analytischen Klarheit als eigenständige Argumente diskutieren und versuchen, jedes möglichst vorteilhaft darzustellen. All diese Ansätze haben eine ähnliche Struktur: Sie nutzen die groben Umrisse des bereits dargestellten Gerechtigkeitsbegriffs um zu zeigen, dass der ausschließende Staat die durch ihn Ausgeschlossenen dadurch in ihren Rechten verletzt, dass er sie unfair behandelt. Zudem verwenden sie häufig eine ähnliche Strategie: Ihnen zufolge unterstützen die Normen und Prinzipien, die wir bereits als Teil liberaler Gerechtigkeit anerkennen, den Gedanken, dass ein moralisches Recht auf freien Grenzübertritt zu Recht als Teil des Liberalismus betrachtet wird. Somit haben all diese Überlegungen ein gewichtiges Argument: Menschen als gleichwertig und mit Respekt zu behandeln bedeutet, sie nicht gewaltsam davon abzuhalten, an den Ort ihrer Wahl zu gelangen.25

Zwischen Gerechtigkeit und Gnade

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