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IV. Schritt 2b: Risikoerfassung und -identifizierung – sonstige strafbare Handlungen

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In diesem Schritt sind mögliche strafbare Handlungen zu Lasten des Instituts zu erfassen. Anders als bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist im Zusammenhang mit sonstigen strafbaren Handlungen ein szenariobasiertes Vorgehen zu empfehlen.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › IV. Schritt 2b: Risikoerfassung und -identifizierung – sonstige strafbare Handlungen › 1. Definition der „sonstigen strafbaren Handlungen“

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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