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V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen
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Nachdem in Schritt 2b die für das Institut relevanten Szenarien für sonstige strafbare Handlungen identifiziert wurden, geht es in diesem Schritt darum, die identifizierten Szenarien zu bewerten.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen › 1. Kriterien zur Bewertung der Szenarien