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b) Erwartete Schadenshöhe

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Die zweite Dimension zur Beurteilung des einzelnen Szenarios ist die erwartete Schadenshöhe. Das Institut muss hierbei einschätzen, wie hoch der Schaden ausfällt, wenn er eintreten sollte. Noch wichtiger als bei der Wahl der Skala der Eintrittswahrscheinlichkeiten, ist es, dass die Bank bei der erwarteten Schadenshöhe eine Skala findet, die zu ihrer potenziellen Gefährdungssituation passt. So können beispielsweise die Schäden bei einem Institut, das sich auf Großkunden spezialisiert hat, potenziell höher ausfallen, als bei einem Institut, das nur kleinvolumiges Geschäft mit Privatkunden oder kleineren Gewerbekunden betreibt.

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Eine mögliche Skala wäre:

Schäden über fünf Mio. EUR;
Schäden zwischen einer Mio. EUR und fünf Mio. EUR;
Schäden zwischen 100 000 EUR und einer Mio. EUR; und
Schäden bis 100 000 EUR.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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