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I. Kosten und Nutzen der Geldwäschebekämpfung

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Die Banken müssen vermeiden, sich zur Geldwäsche missbrauchen zu lassen. Die öffentliche Bloßstellung, Geldwäschern oder gar Terrorismusfinanzierern Möglichkeiten geboten zu haben, würde für Institute neben zu gewärtigenden aufsichtlichen Sanktionen und Maßnahmen in einem Imageschaden münden, der sich als Reputationsrisiko auf die Geschäftstätigkeit niederschlägt. Je zahlreicher und/oder voluminöser die Einzelfälle, desto größer dürfte dieser Schaden ausfallen.

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Infolgedessen ist unbedingt zu fordern, dass Institute sich mit geeigneten und erforderlichen Maßnahmen gegen dieses Risiko wappnen. Der europäische Richtliniengeber und der Gesetzgeber versuchen dies anhand der Vorgaben der FATF um- und durchzusetzen. Über dieses Ziel besteht Einigkeit, die Geeignetheit der gewählten Mittel muss aber stets aufs Neue evaluiert werden. Dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise ihre Schwächen hat, wurde anhand des Zahlenmaterials der FIU oben gezeigt. Die Frage nach der Geeignetheit und Erforderlichkeit gesetzgeberischer und aufsichtlicher Maßnahmen muss daher stets neu gestellt werden, zumal dann, wenn die politische Zielsetzung der Gesetzgebung immer mehr in der Finanzdatentransparenz aller Bürger gesehen wird.

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Die Frage nach der Kosten-Nutzen-Betrachtung stellt sich auch im Rahmen der Geldwäschebekämpfung. Wenn der Aufwand an Ressourcen der Institute über Jahre hinaus durch steigende Anforderungen erhöht wird, was zu exponentiell steigenden Zahlen von Verdachtsmeldungen führt, auf der anderen Seite aber deren Relevanz für die Strafverfolgung prozentual immer weiter fällt, dann muss im Sinne einer Aufgabenkritik auch einmal die Frage der Effektivität der gesetzgeberischen und behördlichen Vorgehensweise gestellt werden. Wenn man für jedes verpflichtete Institut die Kosten für konservativ geschätzte vier Vollzeitstellen plus weiterer Ressourcen ansetzt, kann man schon ohne genaue Studie eine erhebliche Kostenbelastung in Deutschland unterstellen, die bei den Instituten anfällt. Dieser seit Jahren steigende Aufwand führt immer gleichbleibend zu etwa 500 nachweislich erfolgreichen Verdachtsmeldungen, trotz aller weiteren Anstrengungen der Institute.[57] Der Schluss liegt nahe, dass die gesetzlich geforderte Konzentration von personellen und sachlichen Ressourcen auf das Ermitteln und Melden von Verdachtsfällen ganz grundsätzlich eine Fehlallokation ist, nämlich ein ungeeignetes Mittel zur Verbesserung der Prävention und Aufklärung von Geldwäsche. Oder anders gesagt: Nachdem man seit der Umsetzung der Dritten GeldwäscheRL seitens der Politik auf eine ständige Erhöhung des Ressourceneinsatzes der Institute für die Ermittlung von Verdachtsfällen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestanden wurde, dieser erhöhte Ressourceneinsatz aber keinerlei Steigerung der aufgeklärten Fälle zur Folge hatte, mit welcher Annahme ließe sich nun noch begründen, dass eine weitere ständige Steigerung des Ressourceneinsatzes die Lösung der Probleme näher bringen würde?

1. Kapitel Einleitung › D. Sicht der Institute und Fazit › II. Fehlende Unterstützung beim Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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