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1. Deutsche gesetzliche Vorgaben
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In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben an die Risikoanalyse im GwG und KWG geregelt.
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§ 5 GwG
„Mit Umsetzung der Vierten EU-GeldwäscheRL wurde die Risikoanalyse (zuvor als Gefährdungsanalyse bezeichnet) in Form des § 5 GwG neu geregelt. Eine selbstständige gesetzliche Regelung hierzu gab es zuvor nicht. Eine Normierung der Risikoanalyse war lediglich in § 25h KWG a.F. sowie im BaFin-Rundschreiben 8/2005 (GW) zu finden.“[4]
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§ 5 Abs. 1 GwG normiert die gesetzliche Verpflichtung aller Verpflichteten nach dem GwG, eine Risikoanalyse zur institutsspezifischen Identifizierung der Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen.