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II. Fehlende Unterstützung beim Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

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Im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung werden die Institute von den Behörden bisher weitgehend allein gelassen. Die FIU lässt die Gründe dafür in ihrem Jahresbericht 2016 anklingen. Zwar gibt sie sich optimistisch auf einer übergeordneten Ebene, mehr in Form eines Programmsatzes, wenn sie behauptet: „Durch das Sammeln und Auswerten der Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren, Auswertungen sowie den Erkenntnissen aus dem Monitoring von Geldwäscheverdachtsmeldungen können geeignete Gegenstrategien zur Terrorismusfinanzierung erarbeitet werden“.[58] Wenige Absätze später allerdings muss sie, in der Betrachtungsweise auf der realen operativen Ebene angekommen, allerdings eingestehen: „Aussagen über klassische „Typologien“, wie sie von den Verpflichteten nach dem GwG immer wieder gefordert werden, sind im Bereich der Terrorismusfinanzierung durch die Auswertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen weiterhin schwierig. Zwar konnten Erkenntnisse gewonnen werden, wie in Einzelfällen eine Terrorismusfinanzierung durchgeführt wurde, jedoch sind daraus keine Verdachtskriterien genereller Art ableitbar.“[59]

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Die FIU bleibt also bislang in diesem wichtigen Feld hinter ihrem eigenen Anspruch, und dem Anspruch des Gesetzgebers, zurück. Es klingt sicherlich gut und richtig, wenn der Gesetzgeber die Banken in die Pflicht nimmt, dafür zu sorgen, dass sie die Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Die Behörden müssen aber aktuell leider eingestehen, dass sie selbst nicht wissen, wie die Banken dabei zielführend vorgehen sollten.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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