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1. EU-Geldtransferverordnung

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Die EU-Geldtransferverordnung[22] wurde am 7.11.2006 vom Rat der EU verabschiedet und ist am 1.1.2007 in Kraft getreten. Auslösendes Moment für den Erlass der EU-Geldtransferverordnung war eine Empfehlung der FATF, wonach im bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherzustellen sei, dass Zahlungsdienstleister ausschließlich Datensätze verwenden, die vollständige und zutreffende Angaben über den Auftraggeber enthalten.[23] Die Angaben zum Auftraggeber waren hiernach bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterzuleiten. Die Verordnung war Bestandteil des EU-Aktionsplans für die Bekämpfung des Terrorismus vom 18.6.2004.[24] Inzwischen wurde sie durch die VO (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der VO (EU) Nr. 1781/2006 ersetzt.[25]

1. Kapitel Einleitung › A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › III. Zahlungsverkehr › 2. Beispiele für nationale gesetzgeberische Maßnahmen

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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