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a) Politische Motivation

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Schon Erwägungsgrund Nr. 1 zeigt, woher der Wind wehte: „Massive Schwarzgeldströme können die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und sind eine Bedrohung für den Binnenmarkt; der Terrorismus greift die Grundfesten unserer Gesellschaft an.“ Im Nachhinein betrachtet wundert man sich, welcher Grad an Alarmstimmung damals geherrscht haben muss, denn im zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit an der Richtlinie waren weder massive Schwarzgeldströme in besonders erhöhtem Maße zu erkennen, noch hat der Terrorismus die Grundfesten der europäischen Gesellschaft jemals ernsthaft anzugreifen vermocht.[15]

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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