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III. Zahlungsverkehr

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Sozusagen als Spezialthema innerhalb des Bereichs der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gilt die Überwachung des Zahlungsverkehrs. Auch dieser Bereich unterlag in den vergangenen Jahren einer wiederholten gesetzgeberischen Tätigkeit. Dies hier im Einzelnen nachzeichnen und kommentieren zu wollen, würde den Umfang des Beitrags allerdings sprengen. Daher seien die nachfolgenden Ausführungen auf einige Schlaglichter begrenzt, die den Umfang der Regularien lediglich beispielhaft erhellen sollen.

1. Kapitel Einleitung › A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › III. Zahlungsverkehr › 1. EU-Geldtransferverordnung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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