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b) Europäische Aufsichtsbehörden: Leitlinien zu Risikofaktoren

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Die Vierte EU-Geldwäsche-RL[16] hat die europäischen Aufsichtsbehörden u.a. ermächtigt, Leitlinien zu Risikofaktoren der Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung herauszugeben.[17] Die Leitlinien,[18] die das Joint Committee of the European Supervisory Authorities im Januar 2018 veröffentlicht hat, gelten für die europäischen Aufsichtsbehörden und die beaufsichtigten Institute gleichermaßen und enthalten risikoreduzierende bzw. –erhöhende Faktoren, die Kreditinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen haben.

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Als Antwort auf das Inkrafttreten der Fünften EU-Geldwäsche-RL[19] und um auf Veränderungen am Markt, wie zum Beispiel das vermehrte Aufkommen von Crowdfunding-Plattformen, zu reagieren, hat die EBA Anfang 2020 den Entwurf für eine überarbeitete Fassung der Leitlinien in Konsultation gegeben.[20] Zum Abschluss der Erstellung der vorliegenden Auflage war die Konsultation noch nicht abgeschlossen.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › II. Gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse sowie Marktstandards › 3. Aktuelle Marktstandards

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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