Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 246
bb) Zu erhebende Angaben und Art der Erfassung, § 11 Abs. 4 Nr. 2 GwG
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Im Rahmen der Identifizierung der o.g. juristischen Personen sind folgende Angaben zu erheben.