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c) Zu erhebende Angaben, anerkannte Legitimationsdokumente und Verfahren zur Identitätsüberprüfung
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Hinsichtlich der zu erhebenden Angaben, der anerkannten Legitimationsdokumente und der vom GwG vorgesehenen Verfahren zur Identitätsüberprüfung wird auf die Ausführungen zur Identifizierung und Identitätsüberprüfung natürlicher Personen als Vertragspartner verwiesen.[106]
3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG › 5. Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG