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Konziliare Ständehierarchie und Zuflucht Moral

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Das II. Vatikanische Konzil hat die katholische Ständehierarchie nicht geändert und nach amtlicher Überzeugung gar nicht ändern können, auch nicht durch die vielbeschworene „Aufwertung“ der Laien. Denn diese bestand nicht in einer Nivellierung der Hierarchie, sondern lediglich in der bislang vernachlässigten ekklesiologischen Würdigung der Taufe. Dadurch wurden Laien sichtbar und in ihrem Anteil an der kirchlichen Sendung positiv thematisierbar. Ihre ständische Position änderte sich aber nicht.14 Wo die Ständestruktur alternativlos ist, scheiden egalisierende Beteiligungsformen für Laien aus. Eine Demokratisierung im Sinne gleicher Beteiligung aller an der Willensbildung ist mit der konziliar gelehrten „wahren“ Gleichheit (vera aequalitas, LG 32)15 nicht vereinbar. Anders als im Staat folgt in der katholischen Kirche aus der Gleichheit der Personwürde nicht die der Rechte, also keine Gleichberechtigung. Auf dem Bamberger Katholikentag zeigten die Beiträge von Bischof Hengsbach und dem ehemaligen Generalsekretär des ZdK (bis 1965), CDU-Politiker Heinrich Köppler, exemplarisch, wie man mit dem Grundproblem fertig zu werden versuchte, das Verhältnis von Klerus und Laien neu zu bestimmen, ohne die Standeskluft zu überwinden. Beiden Referenten ging es um „Zusammenarbeit“, um etwas also, das nach Gleichordnung klingen kann, aber eben auch unter Ungleichen möglich ist.

Hengsbach sah diese Zusammenarbeit in bis heute paradigmatischer Weise durch Grund- und Sachstrukturen geprägt. Zu den vier Grundstrukturen zählte er die strukturelle Kontinuität in der hierarchischen Identität. Er lehnte eine „einseitige“ – also nicht jedwede – hierarchische Auffassung der Kirche (1) ab.16 Durch diese angedeutete (nur) gewisse Distanz zum Hierarchischen vorbereitet, folgt sodann die „Einheit der Kirche … im Nebeneinander ihrer Glieder und Gliederungen“17 (2), wobei der Folgesatz klärt, dass „neben“ rein lokal, nicht rangmäßig zu verstehen ist: „… alle haben den einen Geist, aber dieser Geist weist den verschiedenen (sic!) verschiedene Aufgaben zu zum Aufbau des Ganzen. Um die Einheit des Geistes im Unterschied der Aufgaben in der Welt des Menschen zu wahren, bedarf es in der Kirche der Organisation“18. Ebenso geschickt wie intellektuell unredlich, aber durchaus exemplarisch wird erst indirekt über die nicht konkretisierten „Unterschiede“ in das kontrafaktisch verschleiernde „Nebeneinander“ die rechtliche Über- und Unterordnung eingetragen. Des Weiteren wird eine generische Teilhabe aller Gläubigen an der kirchlichen Sendung nach innen wie nach außen in die Welt herausgestellt. Diese Teilhabe ist allen gemeinsam, aber keineswegs gleich. Sie kommt den Kirchengliedern vielmehr in „unterschiedlicher Weise … zu“19 (3), nämlich – wie zu ergänzen ist – in Kleriker- oder Laienweise. Bei der letzten Grundstruktur schließlich, der „Zusammenordnung von Freiheit und Autorität in der Kirche“20 (4), redet Hengsbach Klartext:

„Die Kirche ist von ihrem göttlichen Gründer hierarchisch verfaßt. In ihren Ämtern ist Gottes Autorität in unserer Welt in neuer Weise präsent geworden. Aber der Sinn all dieser Ämter ist Dienst an allen Gliedern des Gottesvolkes. Bedeutsamer als das, was die Einzelnen in der Kirche auf Grund ihrer unterschiedlichen Dienste voneinander unterscheidet, ist das, was sie eint, die Gemeinsamkeit des Glaubenssinnes, die gemeinsame Teilhabe am Priestertum Christi und an den Charismen Seines Geistes, die große Brüderlichkeit in Christus“21.

Die (göttlich-)rechtlich unterfütterte autoritative Überordnung wird als Dienst kaschiert. Verschleiert wird, dass die betonte Gemeinsamkeit die hierarchische Ordnung nicht aufhebt, sondern nur umfasst. Verschleiert wird die Abhängigkeit des Glaubenssinns von der lehramtlichen Führung22, verschleiert wird die je standesmäßig verschiedene Teilhabe23 und überdeckt wird, dass die Gläubigen in der „großen Brüderlichkeit in Christus“ manchen Bruder zugleich zum Vater haben:

„Wir müssen uns im Geiste des Konzils davor hüten, das Amt in der Kirche und die Autorität in ihr, in denen sich Gottes Väterlichkeit spiegelt, nach weltlicher Manier patriarchalisch-paternalistisch oder gar absolutistisch mißzuverstehen. Wir müssen uns aber ebenso vor der Aushöhlung der echten Autorität und des echten Auftrags des Amtes hüten. Es gibt auch heute wie immer in der Kirche legitime und notwendige Weisung und Anordnung, der legitimer und notwendiger Gehorsam entspricht. Gelegentlich besteht die Gefahr, Formen der Demokratie, die im politischen Leben ihren guten Sinn haben, ohne weiteres auf das kirchliche Leben zu übertragen, in einem Enthusiasmus der Brüderlichkeit gottgesetzte Unterschiede der Dienste und des Amtes auszulöschen und mit ihnen die Verbindlichkeit der Lehre und der Zucht in der Kirche anzutasten. Solche Tendenzen entsprechen nicht dem Geist des Konzils, sondern gefährden seine Verwirklichung“24.

Anschließend konkretisierte der Bischof unter dem Stichwort „Sachstrukturen“ den jeweiligen Anteil von Klerus und Laien an der „Zusammenarbeit“ im kirchlichen Auftrag nach innen und außen. Sache der Bischöfe sei die autoritative Verkündigung des Gotteswortes, die lehramtliche Vorgabe, Sache der Laien deren Weitergabe und die sachkundige Information der Hirten, damit sie „zur rechten Zeit das rechte Wort“ sprechen.25 Die Liturgie sei „kein bloß hierarchisches Tun [aber auch ein solches!; N. L.] …, dem die Gläubigen beiwohnen, sondern eine gemeinsame [nicht gleiche!; N. L.], gewiß unterschiedliche actio aller“26.

Der Laienanteil in der Seelsorge verwirkliche sich in den Schwerpunkten Familie, soziales Milieu, Kirchenabständige und darin, in vornehmlich (nicht ausschließlich) eigener Verantwortung die Lebensfragen im Lichte des Glaubens zu sehen. Allerdings: „Von den Geistlichen dürfen sie Licht und Förderung erwarten“27.

Zusammenarbeit also ja, aber nur gemäß amtlicher Zuweisungs- und Ordnungsgewalt in vorgegebenen Wirkungsfeldern und klerikal zugerüstet.28 Distanz nicht zum Hierarchischen als solchem, sondern nur zu – nach dem Bewertungsermessen der Hierarchen – missverstandener oder übertriebener Hierarchie, der verbale Mantel der Gemeinsamkeit über nicht angetastete und auch nicht antastbare Ungleichheiten: das sind die Entspannungsvariationen jenes Liedes, das Laien in den nächsten Jahrzehnten immer wieder und zu bestimmten Anlässen besonders intensiv hören sollten.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Köppler bestätigte dieses Konzept aus Laiensicht. Mit der konziliar betonten gemeinsamen Verantwortung aller an der kirchlichen Sendung sei ein geduldig einzuübender Geist der Brüderlichkeit gefordert. Bei einem „neuen Miteinander“ von Klerus und Laienschaft gehe es aber

„nicht um eine ‚Demokratisierung‘ der Kirche. Von ihrem Stiftungscharakter her entzieht sich die Kirche den aus unserem staatlichen und politischen Leben angezogenen Vergleichsbildern … Bischöfe und Priester sind bei aller Anerkennung des Dienstcharakters ihres Amtes eben keine dem Volk verantwortlichen Beamte, sondern in der Führung ihres Amtes letztlich dem verantwortlich, der der Herr der Kirche ist und von dem jedes Amt in der Kirche hergeleitet ist“29.

Allerdings benannte Köppler auch ziemlich klar das Problem, Laien für die kirchliche Mitarbeit auch in den neuen Gremien zu gewinnen, seien diese es doch gewohnt, „klare Kompetenzen zu verlangen und in aller Nüchternheit überzeugt zu werden … Der fromme Betrieb allein oder das unverbindliche Beieinanderhocken hat für sie wenig Reiz“30.

Die damals jahrelang anhaltende und die Diskussionen um die neuen Laienräte und das ZdK prägende ekklesiologische Standortsuche der Laien31 spiegelt ein Grundproblem der Konzilsumsetzung: Wie ließe sich ein neues Miteinander von Klerus und Laien und deren eigener Auftrag konkretisieren und organisieren, wenn die hierarchische Kirchenverfassung, ihre Ständehierarchie mit der unterschiedlichen Positionsmächtigkeit der Gläubigen nicht angetastet werden darf, wenn zwar die Teilhabe der Laien am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi in Taufe und Firmung gründet, aber gleichwohl nur die besondere wesensverschiedene Teilhabe aufgrund der Weihe (LG 10) die Vollmacht zur Leitung der Zusammenarbeit begründet? Aus weltfremdem Optimismus32 oder im Bewusstsein, dass eine rechtliche Überbrückung dieser Standeskluft nicht möglich ist, nahm man Zuflucht zu Tugendappellen: Ein neuer Autoritätsstil sei gefordert! Der „Geist der Brüderlichkeit“ sollte es richten. Ständeverbindend wirksam werden sollte er durch das „Prinzip des Dialogs“. Alle Probleme hielt man im Modus des Dialogs fast nach Art einer Zauberformel33 für lösbar: „Indem Priester wie Laie selbstbewußt ihren Beitrag leisten und ehrlich auf den anderen hören, entwickelt sich im Gespräch die Lösung der anstehenden Fragen“34.

Beide Seiten sollten „die gegenseitige Pflicht zu angemessener Information“35 anerkennen und ausüben. Statt ein verbrieftes Entscheidungsrecht zu fordern, appellierte man an das Pflichtgefühl und moralisierte Strukturfragen. Ob das Gespräch gelingt, blieb damit abhängig von den kommunikativen Fähigkeiten und der Bereitschaft des Klerus und insbesondere des Episkopats, Argumente fair anzunehmen. Die Verwiesenheit auf Appelle an die Moral der Kleriker beließ (und belässt) Laien in der Rolle von Bittstellern.

Die Täuschung

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